13. Nov. 2014

Urteil am Landgericht Köln

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Durfte Schwan die Kohl-Zitate verwenden?

An diesem Donnerstagvormittag will das Landgericht Köln darüber entscheiden, ob der entlassene Kohl-Ghostwriter Heribert Schwan Zitate für sein Buch verwenden durfte. Eine Tendenz ist schon erkennbar.

© DPAVergrößernBuchvorstellung: Heribert Schwan Anfang Oktober mit dem Objekt des Streits in Berlin

Das Landgericht Köln verkündet an diesem Donnerstagvormittag seine Entscheidung, ob Heribert Schwan eigenmächtig Zitate des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl in einem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ veröffentlichen durfte. Kohl will mit einer einstweiligen Verfügung 115 Zitate in dem Bestseller verbieten lassen. Antragsgegner sind sein einstiger Ghostwriter Heribert Schwan, dessen Mitautor Tilman Jens sowie die Random House Verlagsgruppe.

In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter deutlich gemacht, dass Kohl Unterlassungsansprüche haben könnte. Das strittige Buch beruht zum Teil auf Tonbändern, die Kohl 2001 und 2002 für seine Memoiren besprochen hatte. Darin äußert er sich teils drastisch über andere Politiker.

Falls das Gericht zugunsten Kohls entscheidet, dürfte der Verlag keine Bücher mit den Zitaten mehr weitergeben. Um bereits an den Buchhandel ausgelieferte Bücher geht es hingegen nicht.