Rechtsstreit geht weiter Der Streit um 200 Tonbänder mit den Lebenserinnerungen von Altkanzler Helmut Kohl ist noch nicht beendet. Nun soll sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befassen. Der Publizist Heribert Schwan teilte am Dienstag mit, er habe sich entschieden, Revision gegen das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Köln einzulegen. Das Gericht hatte die Tonbänder Kohl zugesprochen. Schwan, der als Ghostwriter Kohls Memoiren verfasst hatte, erhebt ebenfalls Anspruch darauf. Er argumentiert, dass er die Tonbänder beschafft und den CDU-Politiker darauf 630 Stunden lang befragt habe. Das Gericht hatte die Bänder aber als alleiniges Eigentum von Kohl eingestuft, weil dieser als Urheber zu betrachten sei. Die Gespräche, die Schwan mit dem früheren Bundeskanzler geführt habe, seien "in keiner Weise mit einem Interview vergleichbar", entschieden die Richter. Kohl war 2001 und 2002 von Schwan befragt worden. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste der ehemalige WDR-Redakteur drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band war es zum Zerwürfnis zwischen Kohl und Schwan gekommen. Bänder sollen nicht in Oggersheim "versauern" Falls ihm die Kassetten in letzter Instanz in Karlsruhe doch noch zugesprochen werden sollten, wolle er sie einem anerkannten Archiv überlassen, sagte Schwan am Dienstag. Er hatte an die Konrad-Adenauer-Stiftung appelliert, sich an den Kosten des Revisionsverfahrens zu beteiligen, doch das lehnte die Stiftung ab. Mittlerweile habe er allerdings 15.000 Euro an Spenden zusammen, so Schwan. Alle Geldgeber seien der Meinung, dass die Bänder nicht in einem Privathaus in Ludwigshafen-Oggersheim versauern dürften. Dort lebt der heute 84 Jahre alte Kohl zusammen mit seiner zweiten Frau Maike Kohl-Richter.