Kölner Stadt-Anzeiger.
Im Streit um das Buch „Das Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ der Journalisten Heribert Schwan und Tilman Jens steht die 14. Zivilkammer des Kölner Landgerichts vor einer diffizilen Entscheidung. Vor einigen Tagen erst hatte die 28.Kammer einen Antrag des Altkanzlers abgelehnt, das Buch, dessen erste Auflage inzwischen fast vergriffen ist, per einstweiliger Verfügung aus dem Verkehr zu ziehen. Jetzt geht Helmut Kohl gegen 115 Zitate aus dem Buch vor, in denen er ehemalige Parteifreunde zum Teil mit deutlichen Kraftausdrücken charakterisiert hat. Grundlage sind die Tonbandprotokolle, die in den Jahren 2001 und 2002 in mehr als 600 Stunden entstanden, die Heribert Schwan im Hause von Helmut Kohl zugebracht hatte.
Die Chancen des Alt-Kanzlers, zumindest zum Teil mit seinem Anliegen durchzudringen, stehen nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts nicht schlecht. Es wird seine Entscheidung am 13. November verkünden. Die Aufzeichnungen habe Schwan im Rahmen eines klar umrissenen Auftrags vorgenommen. „Kohl wollte seine Memoiren schreiben und hat Schwan dazu als Ghostwriter genommen. Kohl war berechtigt, die Zusammenarbeit jederzeit zu beenden“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Koespel. „Auch lag bei ihm die Endentscheidung, was in der Biografie stehen sollte und was nicht. Insofern durfte nichts von dem nach außen dringen, was besprochen wurde. Die Aufzeichnungen waren als reine Materialsammlung gedacht.“
Das Gericht sehe die durch die Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte des Alt-Kanzlers „in weiten Teilen“ verletzt. Zumindest die Privatsphäre des Kanzlers sei betroffen, wenn nicht in Teilen sogar die Geheimsphäre, die aus einer politischen Funktion herrühre. Jede der 115 Äußerungen müsse für sich betrachtet und abgewogen werden. Es gehe nicht um die Frage, ob es ein öffentliches Interesse an den Äußerungen des Alt-Kanzlers gebe. Das sei zweifellos der Fall. Die Aufnahmen seien aber in einer „sehr vertraulichen Atmosphäre“ entstanden. „Es war von vornherein klar, dass diese Äußerungen so nicht veröffentlicht werden dürfen“, so das Gericht.
Schwan und Jens sowie der Heyne-Verlag sehen das völlig anders. Es habe zwischen Kohl und seinem Ghostwriter keinerlei Vereinbarung über absolute Vertraulichkeit gegeben, argumentiert ihr Rechtsbeistand Roger Mann. „Es ging bei den Verträgen nur um die Biografie. In den 600 Stunden wurden aber immer auch damals aktuelle politische Probleme besprochen.“ Kohl habe immer ausdrückliche Hinweise gegeben, wenn er etwas nicht veröffentlicht wissen wollte, so der Anwalt. „Nach dem Motto »Das schreiben wir jetzt aber mal nicht. Jetzt stellen wir mal das Tonband ab.« Solche Aussagen sind nicht in das Buch eingeflossen“, so Mann.
Für jeden Journalisten gehöre es zum „guten Handwerkszeug“, bei Interviews eine vertrauliche Atmosphäre zu schaffen, um dem Gesprächspartner Dinge zu entlocken, „die er sonst vielleicht nicht sagen würde“. Diese könnten jederzeit veröffentlicht werden, es sei denn, beide Parteien hätten zuvor eine Autorisierung vereinbart. „Dies war bei Kohl und Schwan nicht der Fall. Die beiden haben sich vorbehaltlos zusammengesetzt.“
Konnte Kohl also davon ausgehen, dass es sich bei den Gesprächen mit Schwan um eine reine Materialsammlung für seine Memoiren handelte? War Ghostwriter Schwan, wie Kohl-Anwalt Thomas Hermes es einmal drastisch formulierte, nur ein „Mikrofonhalter“? „Darüber hat er sich zwar geärgert, aber das geht in die richtige Richtung“, sagte Hermes am Donnerstag im Gericht. „Es gab eine klare Aufgabenverteilung. Allein Kohl hatte zu entscheiden, was er über die Memoiren hinaus veröffentlicht sehen will.“