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Altkanzler Helmut Kohl setzt sich durch: Das Oberlandesgericht Köln hat ein früheres Urteil bestätigt, wonach seinem Ghostwriter die Veröffentlichung umstrittener Zitate untersagt ist.
Helmut Kohl hat sich erneut mit seiner Auffassung durchgesetzt: Auch das Oberlandesgericht Köln hat das Verbot eines Bestsellers mit nicht freigegebenen Zitaten des Altkanzlers bekräftigt. Das Gericht entschied im Rechtsstreit mit dem Ex-Biografen Heribert Schwan, dass die Veröffentlichung der Zitate einen unrechtmäßigen Vertrauensbruch darstellt.
Das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" war im vergangenen Jahr ein Bestseller. Schwan und sein ebenfalls von Kohl beklagter Mitautor Tilman Jens hatten 2001 und 2002 Mitschnitte und Protokolle von Gesprächen mit Kohl angefertigt, die zur Verfassung der Memoiren des Altkanzlers dienen sollten. Im März 2009 kündigte Kohl die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf.
In Schwans Buch wird er mit drastischen Äußerungen über frühere Parteifreunde zitiert. Über die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte Kohl demnach: "Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen." Im Gespräch über den damaligen niedersächsischen CDU-Chef Christian Wulff sagte er: "Das ist ein ganz großer Verräter. Gleichzeitig ist er auch eine Null."