Für die Verlagsgruppe Random House und die Autoren Dr. Heribert Schwan und Tilman Jens äußern wir uns zu der heute verkündeten Entscheidung des Landgerichts Köln wie folgt:
„Die heutige Zwischenentscheidung ist ein Etappensieg von Verlag und Autoren. Obwohl das Gericht in der letzten mündlichen Verhandlung erkennen ließ, dass es schon heute ein Urteil verkünden wollte, wird es sich nun mit dem weiteren Vortrag der Beklagten zum Sachverhalt der Gespräche zwischen Altbundeskanzler Helmut Kohl und dem Autor Heribert Schwan auseinandersetzen müssen.
Die Klage stützt sich allein auf die Verletzung einer angeblichen „Geheimhaltungsvereinbarung“, über die – unstreitig – nie zwischen Helmut Kohl und Heribert Schwan gesprochen worden ist. Auf dieser unhaltbaren Konstruktion fußen alle Vorwürfe gegen Autoren und Verlag.
An der Veröffentlichung der – ebenfalls zu keinem Zeitpunkt bestrittenen - Zitate des Altbundeskanzlers, der als einer der einflussreichsten Politiker der deutschen Nachkriegsgeschichte seine Einstellung zur politischen Entwicklung und dem Wirken hochrangiger in- und ausländischer Politiker unserer Zeit offen legt, gab und gibt es ein berechtigtes öffentliches und historisches Interesse.
Die Klage auf ein „Rekord-Schmerzensgeld“ ist ein Einschüchterungsversuch, gegen den sich Verlag und Autoren weiter mit allen Mitteln und zur Not durch alle Instanzen wehren werden.“
Pressekontakt:
Für die Verlagsgruppe Random House:
Rechtsanwalt Professor Dr. Roger Mann, DAMM & MANN, Ballindamm 1, 20095 Hamburg
Telefon: 040 - 4600280; E-Mail: mann@damm-mann.de
Für die Autoren:
Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe, OSBORNE CLARKE, Reeperbahn 1, 20359 Hamburg
Telefon: 040 – 55436-4050; E-Mail: martin.soppe@osborneclarke.com