Beitrag aus DIE RHEINPFALZ von Ilja Tüchter
Im Rechtsstreit um die Nutzung von Zitaten Helmut Kohls durch den Journalisten Heribert Schwan will das Oberlandesgericht Köln eine neuerliche Beweisaufnahme.
Die Beweisaufnahme mit Zeugenanhörung solle im Herbst stattfinden, voraussichtlich im Oktober, teilte OLG-Sprecher Georg Winkel am Donnerstag der RHEINPFALZ mit. Dabei sollen unter anderem die beiden Söhne des 2017 verstorbenen Altbundeskanzlers als Zeugen gehört werden.
Sie sollen darüber aussagen, ob der Journalist Schwan Recherchen nutzen durfte, die er während seiner Tätigkeit als Kohls Ghostwriter machte. Schwan schrieb Anfang der Nullerjahre die ersten Bände der offiziellen Biografie des langjährigen Bundeskanzlers. 2014 veröffentlichte er dann „Vermächtnis, die Kohl-Protokolle“ – ein eigenes Buch, in dem er Kohl-Zitate verwendete, in denen sich der Altkanzler ungefiltert über politische Weggefährten und Gegner äußerte.
Gespräche über einen Vergleich, um das Verfahren zu beenden, sind offenbar gescheitert. Kohls Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter geht davon aus, dass Schwan gegen eine Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat. Sie will nach eigener Aussage das „Lebensbild“ ihres Mannes schützen. Sie sieht es durch die Zitate aus den „Kohl-Protokollen“ geschädigt.
Die Vorsitzende Richterin Brigitte Richter am 15. Zivilsenat des Kölner OLG hatte schon im Vorfeld signalisiert, sich an die frühere Beweisaufnahme der Erstinstanz nicht gebunden zu sehen. Sie hat den Vorsitz 2020 neu übernommen und will sich ein eigenes Bild machen.
In einer ersten Stellungnahme erklärte sich Schwan am Donnerstag gegenüber der RHEINPFALZ „überglücklich“, dass es nun zu einer neuerlichen Beweisaufnahme kommen soll. Er sieht durch das Urteil der Vorinstanz, das eine Verschwiegenheitspflicht bestätigte, seine Rechte als Journalist und Historiker beschnitten.
Im vergangenen Dezember hatte Kohl-Richter vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe in dem Rechtsstreit mit Schwan eine Niederlage erlitten. Ihr Mann hatte kurz vor seinem Tod eine Entschädigung von einer Million Euro für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte von dem Autor erstritten. Doch der BGH bestätigte das Urteil des OLG Köln, wonach eine solche Geldentschädigung nicht vererbbar ist und Kohl-Richter somit keinen Anspruch darauf hat.