25. Okt 2021

BGH: Kohl-Witwe hat kaum Chancen auf Entschädigung

Beitrag auf swr.de

Im Streit um eine Millionen-Entschädigung nach einer umstrittenen Buchveröffentlichung am Bundesgerichtshof in Karlsruhe kann sich die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl kaum Hoffnung machen.

Dass sie an die von ihrem Mann kurz vor dem Tod erkämpfte Millionen-Entschädigung kommt oder ihr sogar noch mehr Geld zugesprochen wird, ist nach der Verhandlung am Montag in Karlsruhe kaum zu erwarten. Ein Anspruch darauf sei grundsätzlich nicht vererblich, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters in einer vorläufigen Einschätzung. Er sehe bisher auch keine Gründe für eine Ausnahme - zumal die Entscheidung des Kölner Landgerichts noch nicht rechtskräftig war.

BGH: Einige Textpassagen berühren nicht Kohls Menschenwürde

Zudem geht es in der Verhandlung in Karlsruhe um die Verbreitung von mehr als 100 Passagen aus dem Buch. Aber auch hier sieht der sechste Zivilsenat nur einen Teil als wirklich fraglich. Bei anderen, die mit einem Sperrvermerk versehen waren, sei hingegen nicht erkennbar, warum eine Veröffentlichung die Menschenwürde Kohls nach dessen Tod berühren würde, führte Seiters aus. Hier könnte es darauf hinauslaufen, dass der BGH das Verfahren zurückverweist und das OLG einzelne oder alle Zitate bewerten muss. Ein Urteil kündigte der BGH für voraussichtlich Ende November an. (Az.: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18).

Hintergrund der Klage

Als Alleinerbin forderte Maike Kohl-Richter wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Der Journalist und Historiker sollte Kohls Memoiren schreiben und sprach dafür Hunderte Stunden mit dem früheren CDU-Chef. Aber nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. Eigenmächtig veröffentlichte der Autor 2014 den Bestseller "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", in dem er Kohl mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen zitierte.

Schwan spricht von "Lichtblick"

Schwan sprach in einer Reaktion von einem "Lichtblick in meiner unappetitlichen Auseinandersetzung mit der Kohl-Erbin". "Die geldgierige Kohl-Witwe wird wohl endgültig finanziell leer ausgehen und muss erhebliche Prozesskosten erstatten", schrieb er der dpa.

"Die geldgierige Kohl-Witwe wird wohl endgültig finanziell leer ausgehen und muss erhebliche Prozesskosten erstatten."

Der Autor der Kohl-Memoiren, Heribert Schwan

Vorgeschichte am Kölner Landgericht

Kohl erstritt kurz vor seinem Tod vor dem Kölner Landgericht die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte - eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Nachdem er gestorben war, entschied das Oberlandesgericht Köln allerdings, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen geht Kohl-Richter nun vor dem Bundesgerichtshof vor.