21. Mai 2019

Causa Kohl vor Gericht

Beitrag aus dem "Handelsblatt" von Heike Anger

Ein neues Verfahren beginnt. Der Sohn des Altkanzlers ist als Zeuge geladen.

Im Saal 222 des Kölner Landgerichts beginnt an diesem Mittwoch ein neues Verfahren gegen den einstigen Ghostwriter des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl und sein Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" aus dem Jahr 2014. Die Kohl-Witwe zieht wieder vor Gericht: Maike Kohl-Richter will weitere Passagen aus dem Buch von Heribert Schwan verbieten lassen. Außerdem verlangt sie vom Verlag Random House Auskunft darüber, welche Gewinne mit dem Bestseller erzielt worden sind. Anschließend könnte sie auf materiellen Schadensersatz klagen. Pikant: Als Zeuge ist Kohl-Sohn Peter geladen.

Der neue Rechtsstreit zählt zu dem langen Bemühen noch von Kohl selbst und nun von seiner Witwe, gegen die ungewollte Veröffentlichung der Memoiren vorzugehen. Derzeit laufen noch zwei weitere Verfahren, die es bereits bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) geschafft haben. Grund ist das Zerwürfnis zwischen Kohl und seinem einstigen Ghostwriter Schwan. Ziel ist die Deutungshoheit über Kohl und sein politisches Vermächtnis.

Mit Schwans Hilfe erschienen drei autorisierte Bände mit Kohl-Erinnerungen sowie ein Tagebuch. Basis waren über 600 Stunden Interview, die Schwan auf Tonband mitschnitt. Festgehalten wurden so auch sehr streitbare Äußerungen von Kohl über andere bekannte Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel etwa wurde wegen ihrer Tischmanieren getadelt. Als es zum Bruch zwischen Altkanzler und Autor kam, verarbeitete Schwan die Mitschnitte zu den "Kohl-Protokollen" - ohne eine Freigabe durch Kohl. Damit nahmen die Rechtsstreitigkeiten ihren Lauf.

Gerichtlich wurde bislang entschieden, dass einige Zitate im Buch zu streichen sind und die Verbreitung der Zitate verboten ist. Dagegen hat der Verlag beim BGH Revision eingelegt. In einem zweiten Verfahren ging es noch zu Lebzeiten von Kohl um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Das Landgericht Köln sprach dem Altkanzler eine Million Euro Entschädigung zu. Allerdings verstarb Kohl 2017, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Mittlerweile geht es auf Betreiben von Kohl-Richter vor dem BGH um die Frage, ob der Entschädigungsanspruch vererblich ist.

In dem neuen Verfahren muss nun beleuchtet werden, ob es eine stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Kohl und Schwan gegeben hat oder ob über das Thema Vertraulichkeit einfach nie gesprochen wurde. Darum ist auch Kohl-Sohn Peter als Zeuge geladen. Er hatte in einem Interview mit dem "Zeit-Magazin" vor knapp einem Jahr angegeben, seinem Vater und Schwan einmal zwei Stunden lang zugehört zu haben. Helmut Kohl habe "maximal offen" gesprochen, ein Tonband sei mitgelaufen. "Ich habe damals versucht, meinen Vater und seinen Anwalt dazu zu bringen, eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung mit Herrn Schwan zu schließen", sagt Peter Kohl in dem Interview. "Aber damit habe ich mich leider nicht durchsetzen können."

"Wenn Peter Kohl seine Aussagen bestätigt, bricht die bisherige Argumentationskette der Klägerin zusammen", sagte der Medienrechtler Roger Mann, der die Verlagsgruppe Random House vertritt, dem Handelsblatt. Von einer stillschweigenden Vertraulichkeit zwischen dem Altkanzler und Schwan könne dann nicht mehr ausgegangen werden. "Das wird eine spannende Aussage, Peter Kohl kommt eine Schlüsselrolle zu", betonte Mann. Ebenfalls als Zeuge geladen ist der Historiker Theo Schwarzmüller, der bei großen Teilen der Interview-Mitschnitte anwesend war und auch den Teil über die ersten 30 Lebensjahre der Kohl-Erinnerungen verfasste. Er hatte laut Rechtsanwalt Mann in einem vorherigen Verfahren zu Protokoll gegeben, dass die Gespräche in einer erstaunlich vertrauensvollen Atmosphäre stattgefunden hätten, in der Helmut Kohl sehr unverblümt gesprochen habe. Nie habe Kohl gesagt, "dies dürft ihr, dies dürft ihr nicht". Nur bei ganz wenigen Aspekten habe Kohl darum gebeten, das Tonband abzuschalten. Im Zusammenhang mit einer seiner Veröffentlichungen habe Kohl gesagt "Ich bin nicht der Zensor." Daraus ergibt sich für Medienrechtler Mann, dass Kohl "freie Hand" gewährt habe. Diese von dem Historiker bereits gemachten Aussagen sollten darum in den neuen Prozess eingeführt werden.

Der Anwalt von Kohl-Richter, Thomas Hermes, teilte dem Handelsblatt auf Anfrage mit, die "Kohl-Protokolle" gäben den Charakter der Tonbandaufnahmen "grob verfälscht und damit wahrheitswidrig" wieder. "Helmut Kohl wird als unversöhnlicher zürnender Mensch dargestellt, der eine persönliche Generalabrechnung vornimmt." Es handele sich um eine "ehrverletzende Verunglimpfung unter dem Deckmantel einer seriösen Auswertung und damit um eine bösartige Darstellung", betonte Hermes.
Autor Schwan wird am Mittwoch wohl bei der Verhandlung anwesend sein. Nach Auskunft von Anwalt Hermes wird     Maike Kohl-Richter nicht teilnehmen.