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Im juristischen Dauerstreit zwischen der Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl und seinem Ghostwriter Heribert Schwan ist kein Ende absehbar. In einem Berufungsverfahren um Buch-Zitate entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Donnerstag, dass die in erster Instanz durchgeführte Beweisaufnahme wiederholt werden soll. Dabei gehe es um die Klärung der Frage, ob es seinerzeit zwischen Schwan und Kohl eine Verschwiegenheitserklärung gegeben habe, sagte ein OLG-Sprecher.
Köln - Die Witwe Maike Kohl-Richter will in dem Prozess erreichen, dass eine Reihe von Zitaten aus Schwans 2014 erschienenem Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ nicht mehr verbreitet werden dürfen. Damit wendet sie sich gegen ein 2019 ergangenes Urteil des Landgerichts Köln, das ihr nur bezogen auf einzelne Passagen recht gegeben hatte. Auch Schwan hatte Berufung eingelegt.
Nun will das OLG erneut Zeugen hören - und es sei davon auszugehen, dass auch die Söhne des 2017 gestorbenen Altkanzlers geladen würden, sagte ein Sprecher. Der Verhandlungstermin wird seinen Angaben zufolge frühestens für Oktober angesetzt. Einen anderen Teil des Verfahrens, in dem Kohl-Richter gegen Presseberichte vorgeht, will das OLG abtrennen.
Kohl-Richter und Schwan liegen seit Jahren wegen des Buchs im Clinch. So hatte das OLG in einem früheren Urteil in zweiter Instanz bereits das Verbot von 116 Textstellen aus dem Buch bestätigt.
Im vergangenen Dezember hatte die Witwe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Niederlage erlitten. Ihr Mann hatte kurz vor seinem Tod eine Entschädigung von einer Million Euro für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte von dem Autor erstritten. Doch der BGH bestätigte ein Urteil des OLG Köln, wonach eine solche Geldentschädigung nicht vererbbar ist und Kohl-Richter somit keinen Anspruch darauf hat.