Etappensieg für den Altkanzler: Sein früherer Ghostwriter darf einen großen Teil der Kohl-Zitate nicht weiter veröffentlichen.
Der Verlag muss das Buch überarbeiten.
Heribert Schwan bei der Vorstellung seines Kohl-Buchs im Oktober | © Odd Andersen/AFP/Getty Images
Der ehemalige Ghostwriter von Helmut Kohl darf einen Großteil der umstrittenen Zitate des Altkanzlers nicht mehr in seinem Buch veröffentlichen. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Kohl wollte 115 Zitate in dem Buch Vermächtnis – Die Kohl-Protokollevon Heribert Schwan verbieten lassen.
Die Richter folgten in weiten Teilen einem Antrag des früheren Kanzlers auf eine einstweilige Verfügung. Die Anträge richteten sich gegen Schwan, seinen Mitautoren Tilman Jens und die Verlagsgruppe Random House. Der Entscheidung zufolge dürfen die Zitate in allen Fällen nicht mehr verwendet werden. Die Richter machten aber zwischen Schwan auf der einen sowie Jens und der Verlagsgruppe auf der anderen Seite leichte Unterschiede, was den Umfang der Zitate betrifft.
In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter bereits deutlich gemacht, dass Kohl Unterlassungsansprüche haben könnte.
Der Verlag darf nun keine Bücher mit den Zitaten mehr weitergeben. Bereits an den Buchhandel ausgelieferte Bücher sind nicht betroffen.
2001 und 2002 hatte Schwan den Altkanzler in seinem Haus in Oggersheim an mehr als 100 Tagen ausführlich befragt und das Gespräch auf 200 Tonbändern aufgezeichnet. Das umstrittene Buch beruht zum Teil auf diesen Aufnahmen. Darin äußert sich Kohl teils drastisch über andere Politiker.
Ohne Kohls Erlaubnis hatte Schwan die Zitate in seinem Buch veröffentlicht. Zwischen den beiden Männern war es zum Bruch gekommen, als Kohl auf Anraten seiner Frau Meike Kohl-Richter erhebliche Änderungswünsche bei einem Filmprojekt mit Schwan hatte. Daraufhin hatte sich der Autor bei Kohl beschwert, der die Zusammenarbeit schließlich für beendet erklärte.