Durfte Helmut Kohls ehemaliger Ghostwriter Zitate aus Gesprächen mit dem Kanzler der Einheit veröffentlichen? Das Landgericht in Köln lässt erkennen: Kohls Unterlassungsansprüche könnten bestehen.
Im Rechtsstreit zwischen Deutschlands langjährigem Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und seinem ehemaligen Biografen Heribert Schwan will das Landgericht Köln am 13. November eine Entscheidung verkünden. Kohl verlangt, dass der Autor Schwan und dessen Verlag in dem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ mehr als 100 Zitate aus den Jahren 2001 und 2002 nicht verwenden dürfen.
In der mehr als dreistündigen mündlichen Verhandlung gab die 14. Zivilkammer des Landgerichts am Donnerstag zu erkennen, dass Unterlassungsansprüche Kohls gegen Zitate in dem Buch bestehen könnten. Es sei klar gewesen, dass das, was damals besprochen wurde, nicht nach draußen dringen sollte, sagte der Vorsitzende Richter Martin Koepseler in einer vorläufigen Einschätzung. Auch ein großer Staatsmann müsse die Möglichkeit haben, sich privat zu äußern.
Schwan, einst Kohls Ghostwriter, hatte den Altkanzler 2001 und 2002 mehr als 600 Stunden lang in dessen Haus interviewt und die Gespräche auf Band aufgenommen. Sie dienten der Vorbereitung von Kohls Memoiren, von denen drei Bände erschienen - danach wurde die Zusammenarbeit beendet.
Etliche der zum Teil unverblümten Äußerungen Kohls finden sich jetzt gegen dessen Willen in dem Buch „Kohl-Protokolle“, von dem der Verlag bereits mehr als 180.000 Exemplare ausgeliefert hat. Auf dem Gerichtsweg will Kohl nun erreichen, dass Schwan, dessen Mitautor Tilman Jens und der Random House Verlagsgruppe die Nutzung von insgesamt 115 Zitaten untersagt wird.
Aus der Gesamtsituation ergebe sich die Vertraulichkeit der Gespräche, sagte Kohls Anwalt Thomas Hermes in der mündlichen Verhandlung. Kohl habe nicht mit Schwan als Journalist gesprochen. Dem widersprach der Anwalt der Gegenseite, Roger Mann. Kohl könne sich nicht auf Vertraulichkeit berufen. Er habe sich immer in dem Bewusstsein geäußert, dass die Gespräche veröffentlicht würden.
Kohl will außerdem, dass Schwan sämtliche Kopien und Abschriften der Gesprächsaufzeichnungen herausgibt. Darüber wird zu einem noch nicht festgesetzten Termin verhandelt. Die Original-Tonbänder hat Schwan bereits herausgeben müssen.