Das Landgericht Köln legt dann fest, ob 116 Zitate aus Schwans Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" verboten bleiben. Außerdem verlangt Kohl die Herausgabe aller Kopien von Mitschnitten seiner Gespräche mit Schwan. Auch dazu will das Gericht einen Beschluss verkünden. Über Kohls Schmerzensgeld-Forderung von fünf Millionen Euro entscheidet das Gericht dagegen noch nicht.
Das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht Köln haben bereits geurteilt, dass die Veröffentlichung der Zitate unrechtmäßig gewesen sei. Dabei ging es aber um eine von Kohl beantragte einstweilige Verfügung, jetzt wird der Fall in der Hauptsache verhandelt. Sollten Schwan, sein Co-Autor Tilman Jens und der Heyne-Verlag unterliegen, wollen sie in die höhere Instanz gehen.
Die Zitate stammen aus langen Gesprächen, die Kohl vor vielen Jahren mit Schwan geführt hat, damit der Journalist als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren gemeinsamen Gesprächen. Kohl hat dagegen geklagt und bisher immer Recht bekommen.