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Verlags-Justitiar nennt Antrag von Kohls Anwälten "dilettantisch"
Die Erfolgsaussichten der Fünf-Millionen-Rekordklage von Altkanzler Helmut Kohl (CDU) im Rechtsstreit mit seinem Ex-Biografen Heribert Schwan sind in einer Gerichtsverhandlung am Donnerstag ungewiss geblieben. Das Kölner Landgericht Köln wollte sich weder grundsätzlich zur Rechtmäßigkeit der Forderung noch konkret zu der geforderten Summe äußern. Über den Fortgang des Zivilverfahrens will das Gericht nun am 2. Juni entscheiden.
Kohls Anwälte begründen ihre Forderung nach mindestens fünf Millionen Euro mit einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts ihres Mandanten. Im Kern geht es um Kohl-Zitate aus dem Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" von Schwan und seinem Mitautor Tilman Jens, das im Oktober 2014 im zur Random-House-Gruppe gehörenden Heyne-Verlag erschienen war.
In dem Buch wird der Altkanzler mit drastischen Äußerungen über frühere Weggefährten zitiert, darunter die von Kohl 1991 in sein Kabinett berufene heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den früheren sowjetischen Staatschef Michail Gorbatschow. Das Buch basiert auf Gesprächen zwischen Kohl und Schwan, die der Kölner Autor als damaliger Biograf von Kohl auf Tonband mitgeschnitten hatte.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Kölner Landgericht verwies der Vorsitzende Richter Martin Koepsel darauf, dass ein möglicher Entschädigungsanspruch von Kohl eine "schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung" des Altkanzlers voraussetze. Das Gericht habe sich noch kein abschließendes Bild gemacht, ob dies der Fall sei. "Das ist eine Abwägungsfrage."
Auch liege noch keine Stellungnahme der Anwälte von Schwan, Jens und des Buchverlags zu Kohls Millionenklage vor. Die nun bis zum 12. Mai erwartete Erwiderung der Anwälte werde naturgemäß in die Meinungsbildung des Gerichts einfließen.
Am 2. Juni will das Gericht dann eine Entscheidung verkünden, wobei es sich dabei nicht um ein Urteil handeln muss. Auch eine weitere mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit wäre denkbar. Scharfe Kritik an der Schadenersatzforderung von Kohl übte der Justitiar des Heyne-Verlags, Rainer Dresen. Der Antrag der Anwälte Kohls sei "dilettantisch hoch zehn", sagte Dresen in der Verhandlung.
Außerdem befasste sich das Gericht am Donnerstag mit der Frage, ob das von den Kohl-Anwälten erstrittene Veröffentlichungsverbot von 116 Zitaten des Altkanzlers in dem Buch von Schwan und Jens weiterhin Bestand hat. Hier ließ die Zivilkammer erkennen, dass sie wie zuvor im einstweiligen Verfügungsverfahren nun wohl auch im Hauptsacheverfahren zugunsten von Kohl entscheiden wird.
Ausgangspunkt für den Rechtsstreit sind Mitschnitte von insgesamt 630 Stunden Gesprächen, die Schwan 2001 und 2002 mit Kohl geführt und auf Tonbänder aufgenommen hatte. Sie dienten Schwan zur Abfassung der später erschienenen Memoiren des Altkanzlers und zuletzt auch des Buchs "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle".
Die Original-Tonbandmitschnitte hatte Schwan auf Klage von Kohl bereits herausgeben müssen. Die Prozessvollmächtigten des Ex-Kanzlers fordern nun von Schwan auch die Herausgabe von Kopien und Abschriften der Bänder. Darüber und über das Veröffentlichungsverbot für die 116 Kohl-Zitate in dem Buch von Schwan und Jens will das Gericht am 21. April entscheiden.