Beitrag auf tagesschau.de
Das Landgericht Köln hat Altkanzler Kohl Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro zugesprochen. Das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" des Biografen Schwan habe das Persönlichkeitsrecht Kohls schwer verletzt, so die Richter.
Der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl erhält Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro. Das entschied das Landgericht Köln im Prozess um eine Buch-Veröffentlichung. Der Bestseller "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan und Tilman Jens habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschieden die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Verfahren geht es um das Buch, das 2014 im Heyne-Verlag erschienen war. Darin stehen Zitate aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, um dessen Memoiren zu schreiben. Kohl erzählte von seinem Leben, seiner politischen Karriere und den Mitstreitern und Gegnern auf diesem Weg. Während der Gespräche zwischen Ghostwriter und Altkanzler liefen Tonbänder mit - rund 600 Stunden Material hielten sie schließlich fest.
Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich beide. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig das "Vermächtnis"-Buch mit vielen Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen.
Der Altkanzler sieht sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Die Zitate waren aus Sicht von Kohls Anwälten vertraulich, zumal Schwan 2012 schriftlich versichert habe, kein "Enthüllungsbuch" schreiben zu wollen. Kohl klagte dagegen und erreichte, dass das Buch in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Er betont, dass die Äußerungen strikt vertraulich gewesen seien.