Beitrag auf berliner-zeitung.de von Peter Berger
Köln Am Ende wird Alt-Kanzler Helmut Kohl den Rechtsstreit um fünf Millionen Euro Schadenersatz gegen seinen ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan, dessen Co-Autor Tilman Jens und die Random House-Verlagsgruppe wohl gewinnen. Die Frage ist nur, wie viel Geld seine Anwälte erstreiten werden. Fünf Millionen Euro, die von den Klägern gefordert werden, wären eine Rekordsumme. Darüber wird aber frühestens Anfang 2017 entschieden.
In dem Verfahren vor dem Kölner Landgericht geht es um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ von Heribert Schwan und Tilman Jens. Die beiden Autoren veröffentlichten darin eigenmächtig Zitate aus Gesprächen, die Schwan vor vielen Jahren als Ghostwriter von Kohls Memoiren mit ihm geführt hatte. Gegen dieses Vorgehen hat Kohl geklagt und vor Gericht mehrfach Recht bekommen. Am 8. Dezember wird weiter verhandelt. Bis dahin müssen Kohls Anwälte im Einzelnen begründen, wie sie auf die geforderte Summe kommen.
Die Anwälte der Autoren und des Heyne-Verlags aus der Verlagsgruppe Random House sprachen nach der Zwischenentscheidung von einem „Etappensieg“. Ursprünglich habe das Gericht schon an diesem Donnerstag ein Urteil verkünden wollen, doch nun werde es sich eingehender mit den Argumenten der Autoren und des Verlags befassen müssen, sagte Rechtsanwalt Roger Mann. An der Veröffentlichung der Äußerungen Kohls gebe es „ein berechtigtes öffentliches und historisches Interesse“. Die Klage auf ein Rekord-Schmerzensgeld bezeichnete Mann als „Einschüchterungsversuch“.
Schwan und Jens wurden vom Gericht aufgefordert, eine vollständige Abschrift und eine digitalisierte Kopie der Kassetten vorzulegen, auf denen Schwan seine Gespräche mit Kohl aufgenommen hatte. Kohl fordert die Herausgabe aller Kopien der Kassetten. Die Originalbänder musste Schwan ihm schon aushändigen.
Kohl hatte die Gespräche 2001 und 2002 mit Schwan geführt, damit der Journalist auf dieser Grundlage seine Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Später veröffentlichte Schwan ohne Absprache mit dem Altkanzler die „Kohl-Protokolle“ mit pikanten Äußerungen von ihm über viele andere Politiker. Das Buch wurde ein Bestseller. Allerdings konnte Kohl es schließlich mit einer Einstweiligen Verfügung stoppen. (mit dpa)