Altkanzler Helmut Kohl (CDU) will seinen politischen Nachlass einer Stiftung überlassen. Das kündigte der Anwalt und Vertraute des 84-Jährigen, Stephan Holthoff-Pförtner, an. Kohl und seine Ehefrau Maike Kohl-Richter hätten ihm gesagt, es bestehe "überhaupt kein Zweifel, dass die Verwaltung über das geistige politische Erbe Historiker bekommen. Es soll eine Stiftung sein." Das sagte der Anwalt in der ARD-Sendung "Günther Jauch".
Kohl will unterdessen die Herausgabe aller Kopien und Abschriften der Tonbänder von Gesprächen mit seinem Ex-Ghostwriter Heribert Schwan erzwingen. Eine entsprechende Klage ging beim Landgericht Köln ein. Kohls Ehefrau erhebe keine Ansprüche auf den Nachlass, berichtete Holthoff-Pförtner in der Fernsehsendung. "Frau Richter hat mir ausdrücklich gesagt, sie will es nicht, und sie kann es nicht." Wie eine Stiftungslösung für Unterlagen und Aufzeichnungen Kohls aussehen könnte, war unklar. Bei der Bundesregierung gibt es vorerst keine Planungen für eine Bundesstiftung, wie ihr Sprecher Steffen Seibert sagte. Er bekräftigte, dass solche vom Bund finanzierten Stiftungen wie etwa für Ex-Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) nicht zu Lebzeiten der jeweiligen Persönlichkeit initiiert worden seien.
Der Streit um Kohls Nachlass hatte sich erneut daran entzündet, was mit Aufzeichnungen von gut 600 Stunden Gesprächen zwischen Kohl und Schwan geschehen soll. Kohl hatte die Zusammenarbeit aufgekündigt. Schwan veröffentlichte basierend darauf aber trotzdem das Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protolle". Wie ein Kölner Gerichtssprecher am Montag sagte, stellte Kohl nun auch zwei Anträge auf Einstweilige Verfügung gegen Schwan und die Verlagsgruppe Random House. Darin geht es um Unterlassung zahlreicher Äußerungen in dem Buch.
Schwan will eine Kopie der Aufzeichnungen nur dem Bundesarchiv geben. Er wolle dessen Präsidenten anrufen und vorschlagen, "dass ich eine Kopie der Gespräche dem Bundesarchiv überlasse", sagte Schwan in der ARD-Sendung. Originalbänder sollen mittlerweile teils gelöscht worden sein. "Ich habe von Löschungen gehört, ja", sagte Holthoff-Pförtner. Schwan hatte Kohl 2001 und 2002 befragt und dies aufgenommen. Ziel war die Veröffentlichung von Kohls Memoiren. Schwan musste die Bänder nach einem Gerichtsstreit zurückgeben.