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Nach dem juristischen Sieg gegen seinen Ghostwriter Heribert Schwan will der deutsche Altkanzler nun Schadensersatz. Laut "Spiegel Online" fordert er fünf Millionen Euro vom Verlag.
Der Streit um die Zitate in den "Kohl-Protokollen" der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens geht weiter. Nachdem der deutsche Altkanzler im Mai 2015 vor dem Oberlandesgericht Köln gesiegt hat und die weitere Verbreitung des Buches verboten wurde, will Helmut Kohl die Klage erweitern. Nun geht es ihm um Schadensersatz, meldet "Spiegel Online" exklusiv.
Dem deutschen Onlinemagazin liegt eine Klageerweiterung von Kohls Anwälte vor, in der sie mindestens "fünf Millionen Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit" fordern. Das wäre für Deutschland neuer Rekord in Sachen Schadensersatz. Die höchste Summe, die ein deutsches Gericht in einem ähnlichen Fall zugesprochen hat, sind die 625.000 Euro für den Wettermoderator Jörg Kachelmann.