Lieber Herr Prantl,
mit Fassungslosigkeit, mit Empörung habe ich Ihren Kommentar zu unserem Kohlbuch zur Kenntnis genommen. Um mich nicht meinerseits durch eine Antwort in maßlosem Zorn ins Unrecht zu setzen, habe ich ein paar Tage gewartet. Aber nun! Wenn Ihnen der Sinn für ein gewisses Fairplay nicht abhanden gekommen ist, dann ermuntern Sie Ihre Leserbrief-Redaktion doch, die kleine Gegenrede ins geschätzte Blatt zu nehmen.
Heribert Prantl feiert in seinem Kommentar das (keineswegs rechtskräftige) Verbot eines Buches. Schon das ist befremdlich. Ein Publizist, von seiner Profession Anwalt des freien Worts, sollte tunlichst nicht nach dem Zensor rufen. Geradezu unredlich erscheint, dass er den Spruch der Kölner Richter zu einem Zeitpunkt preist (nämlich am 13.November), als ihm das Urteil und seine Begründung noch nicht einmal schriftlich vorlagen (die Publizierung geschah erst am nächsten Mittag). Welch offene Rechung wurde hier beglichen?
Was, bittschön, ist in den klugen Kopf aus der Oberpfalz gefahren? Er spricht von einem Vertrag mit Kohl, den Heribert Schwan gebrochen habe. Warum hat sich Prantl, bevor er seine Tirade abließ, nicht wenigstens schlau gemacht? Es hat niemals einen Vertrag zwischen Kohl und Schwan gegeben! Es gab auch keine Gespräche im Vertrauen. Auf 600 Stunden "unter Dreien" hätte sich wohl kein Journalist dieser Welt eingelassen. Immer wieder erwähnt Helmut Kohl in den Protokollen, dass sein Gegenüber die Interviews später einmal für eine eigene Publikation nutzen könne. Von einer dafür erforderlichen Autorisierung ist nirgends die Rede.
Die Behauptung, das Buch von Heribert Schwan und mir sei "ein Produkt eines ziemlich dreisten Diebstahls", "Hehlerware" gar, ist ebenso infam wie justiziabel. Und mit seiner Behauptung, das "Vermächtnis" bediene "nur eine glucksende allgemeine Neugier" steht Prantl ziemlich allein. Sein nun wahrlich nicht glucksender Kollege Hans Leyendecker jedenfalls hat unserem Buch - siehe SZ vom 18.11. 2014 - so manch zeitgeschichtlich relevante Erkenntnis entnehmen können.
Wie wäre mit einer Entschuldigung für einen Fehltritt in voreiligem Zorn? Das in der Tat hätte Größe.
Tilman Jens