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Köln - Spektakuläre Klagen ziehen nicht notwendigerweise spektakuläre Verfahren nach sich. Von Wortgefechten oder engagierter Rede und Widerrede zwischen Kläger und Beklagten fehlte vor dem Landgericht Köln jede Spur. Dabei geht es um viel: Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl will die Rekordsumme von fünf Millionen Euro Schadensersatz von seinem ehemaligen Ghostwriter, dem Journalisten Heribert Schwan, erstreiten.
Kohl sieht durch die Veröffentlichung des Bestsellers „Vermächtnisse: Die Kohl-Protokolle“ seine Persönlichkeitsrechte verletzt. In dem Buch, das Schwan mit seinem Co-Autor Tilman Jens beim Heyne Verlag herausgebracht hatte, wird der Altkanzler ohne Autorisation ausgiebig zitiert.
Schwan, der Kohls Memoiren schreiben sollte, hatte mit dem Alt-Kanzler in dessen Haus in Ludwigshafen-Oggersheim in den Jahren 2001 und 2002 Gespräche geführt und diese aufgezeichnet. Kohl hatte bereits erfolgreich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den Verkauf des Buches gestoppt.
Im Verfahren selbst gab es wenig Konkretes zu hören. Vielmehr wurde rasch klar, dass die Prozessparteien noch etliche Unterlagen nacharbeiten müssen, bevor es voraussichtlich am 2. Juni ein Urteil geben kann. Als der Vorsitzende Richter Martin Koepsel dieses Datum verkündete kam kurz Leben in den Saal. Der Justitiar des Heyne-Verlags sagte ziemlich angefressen: „Ich fände es wünschenswert, wenn man sich über eine Rekordklage von fünf Millionen Euro mal unterhalten könnte.“ Den Streitwert zugrunde gelegt, habe die Verhandlung nichts weiter als 50000 Euro Prozesskosten und 20000 Euro Anwaltshonorare produziert.
Schwan sagte nach der Verhandlung, er glaube, dass die Ehefrau Kohls hinter der Klage stecke. Kohl selbst wolle das gar nicht. Über die Höhe der Schadensersatzsumme sagte er: „Fünf Millionen, das ist eine Summe, da lacht ja jeder.“ Dem hielt Kohl Anwalt Dr. Thomas Hermes entgegen, dass das Geschehen ein „historisch einmaliger Vorgang“ sei. Sein Mandant hätte niemals der Veröffentlichung zugestimmt. Deshalb sei die Summe auch realistisch.
Neben der Schadensersatzforderung verlangt Kohl auch die Herausgabe von Tonbandkopien, die noch im Besitz von Schwan sein sollen. Bereits am 21. April will das Gericht entscheiden. Die Originalkassetten hatte er bereits nach dem einstweilige Verfügungsverfahren an Kohl aushändigen müssen.