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Helmut Kohl gewinnt endgültig den Streit um sein historisches Vermächtnis gegen seinen früheren Ghostwriter Heribert Schwan. Der Altkanzler darf Tonbänder mit umstrittenen Zitaten von sich behalten.
Ein weiterer Sieg im Rechtsstreit mit seinem Ex-Biographen: Altkanzler Helmut Kohl darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit scheiterte der Publizist Heribert Schwan mit seiner Revision in Karlsruhe. Der Journalist hatte mit Kohl darum gestritten, wem die Bänder gehören. Ihnen wird ein erheblicher historischer Wert zugestanden.
Kohl habe einen Herausgabeanspruch gegen den Publizisten, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in Karlsruhe. Die Bänder befinden sich bereits im Besitz von Kohls Anwalt. Der Journalist Schwan hatte in den Jahren 2001 und 2002 lange Gespräche mit Kohl aufgezeichnet. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird.
Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis und Kohl beendete die Zusammenarbeit. Der ehemalige Bundeskanzler klagte auf Herausgabe der Bänder und bekam in den Vorinstanzen recht, zuletzt beim Oberlandesgericht Köln. Schwan legte Revision ein. "Die Revision wird zurückgewiesen", entschied der BGH nun.
In einem Buch Schwans wird Kohl mit drastischen Äußerungen über frühere Parteikollegen zitiert. Über die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel soll Kohl gewitzelt haben: "Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen." Im Gespräch über den damaligen niedersächsischen CDU-Chef Christian Wulff sagte er demnach: "Das ist ein ganz großer Verräter. Gleichzeitig ist er auch eine Null."