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Der jahrelange Rechtsstreit um die Aufzeichnungen von Gesprächen mit dem Altkanzler ist entschieden: Der Publizist Heribert Schwan unterliegt vor dem Bundesgerichtshof.
Altkanzler Helmut Kohl (CDU) darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass sie nicht dem Publizisten Heribert Schwan zustehen (Az.: V ZR 206/14).
Schwan scheiterte damit mit seiner Revision in Karlsruhe. Der Journalist hatte mit Kohl darum gestritten, wem die Bänder gehören. Ihnen wird ein erheblicher historischer Wert beigemessen.
Kohl habe einen Anspruch auf Herausgabe gegen den Publizisten, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in Karlsruhe. Die Bänder verwaltet derzeit Kohls Anwalt.
Der Journalist Schwan hatte in den Jahren 2001 und 2002 lange Gespräche mit Kohl aufgezeichnet. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis und Kohl beendete die Zusammenarbeit.
Der ehemalige Bundeskanzler klagte auf Herausgabe der Bänder und bekam in den Vorinstanzen recht, zuletzt beim Oberlandesgericht Köln. Schwan legte Revision ein.