Beitrag von Jochen Arntz auf ksta.de
Altkanzler Helmut Kohl will mindestens fünf Millionen Euro von der Verlagsgruppe Random House einklagen, weil er sich von den Autoren seiner Biografie „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ verraten fühle. Sie veröffentlichten nicht freigegebene Zitate.
Berlin. Jetzt will Helmut Kohl Millionen. Nachdem er im Mai vor dem Oberlandesgericht Köln durchgesetzt hat, das das Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ nicht mehr ausgeliefert werden darf, fordert er nun von den Autoren und der Verlagsgruppe Random House „wenigstens fünf Millionen Euro“ Schadensersatz.
Die entsprechende Klage liegt dieser Zeitung vor. Die Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens hatten in dem umstrittenen Buch Zitate von Kohl über politische Weggefährten und Gegner veröffentlicht, die Kohl nicht freigegeben hatte. Kohl fühlt sich seither von Schwan, der die Gespräche mit ihm auf Band aufgenommen hatte, verraten.
Schwan sollte ursprünglich als sogenannter Ghostwriter Kohls Memoiren für den Altkanzler verfassen. Kohl wirft Schwan und dem Verlag in der neuen Klage unter anderem vor, sein politisches Lebenswerk beschädigt zu haben.
Random House bleibt gelassen
Schon im vergangenen Herbst, bei einem früheren Verfahren, hatte einer von Kohls Anwälten eine solche Schadensersatzklage in Millionenhöhe angekündigt. Daher kommt die Klage für die Autoren und den Verlag nicht überraschend. Die geforderte Summe ist jedoch sehr außergewöhnlich.
Zum Vergleich: Die höchste Zahlung dieser Art, die ein deutsches Gericht bislang angeordnet hat, sind jene 625.000 Euro, die kürzlich Jörg Kachelmann zugesprochen wurden.
Rainer Dresen, Justitiar der Verlagsgruppe Random House, sagte dieser Zeitung am Dienstagabend, dass sein Haus der Klage sehr gelassen entgegensehe. Bei der genannten Summe gehe es doch vor allem darum, Schlagzeilen zu produzieren. „Fünf Millionen, das gab es ja noch nie“, sagte Dresen. „Aber Gerichte werden sich nicht für solche Show-Effekte missbrauchen lassen“, erklärte der Münchner Justitiar.
Außerdem, so Dresen, sei bei den bisherigen juristischen Auseinandersetzungen über das Buch gar nicht über Persönlichkeitsrechte verhandelt worden. Und schon gar nicht über schwerwiegende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten Kohls, die für eine solche Summe stehen könnten.
Verhältnis zwischen Kohl und Gorbatschow
In der Begründung der Klage - die eine Klageerweiterung zu den bisherigen Auseinandersetzungen ist - wird besonders auf eine Äußerung Kohls über Michail Gorbatschow abgehoben. Das Verhältnis des Altkanzlers zu Gorbatschow habe unter dieser Veröffentlichung gelitten. Dresen weist nun darauf hin, dass gerade diese Passage in den vorherigen Prozessen um das Buch gar keine Rolle gespielt habe.
Außerdem sagt Dresen, dass im Falle dieser neuen Klage nun doch auch einmal darüber befunden werden müsse, ob an den Äußerungen Kohls, die dieser nicht veröffentlicht sehen will, nicht auch ein öffentliches Interesse bestehe. Der Verlag und die Autoren haben nun bis Jahresende Zeit, auf die Klage zu reagieren.