06. Mai 2015

Kohl gewinnt vor Gericht: Stopp für Bestseller bleibt bestehen

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Köln (dpa) - Neuer Erfolg für Helmut Kohl: Ein Bestseller mit brisanten Äußerungen des Altkanzlers über andere Politiker war in dieser Form unrechtmäßig und darf so nicht mehr ausgeliefert werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz bestätigt. Die Veröffentlichung von 115 Kohl-Zitaten war nach Auffassung des Gerichts unrechtmäßig, weil zwischen Kohl und dem Journalisten Heribert Schwan eine „stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung“ bestanden habe. Kohls Anwälte kündigten an, den Heyne-Verlag, Schwan und seinen Co-Autoren Tilman Jens auf Entschädigung in Millionenhöhe verklagen zu wollen.