25. Aug 2016

Kohl kann auf Entschädigung von Schwan hoffen

Beitrag auf zeit.de

Der Streit zwischen dem Altkanzler und seinem Biografen zieht sich: Das Landgericht Köln setzte einen neuen Prozesstag an, gestand Kohl aber grundsätzlich Ansprüche zu.

Der Rechtsstreit zwischen Altkanzler Helmut Kohl und seinem früheren Biografen Heribert Schwan wird weitergehen. Das Landgericht Köln legte einen neuen Verhandlungstermin fest, machte aber zugleich deutlich, dass es "dem Grunde nach von einem bestehenden Ersatzanspruch" wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgeht.

Zunächst verlangen die Richter aber weitere Erklärungen zur Höhe des geltend gemachten Anspruchs – Kohl und seine Anwälte hatten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts mindestens fünf Millionen Euro gefordert. Dazu sollen Schwan und sein Co-Autor Tilman Jens zum nächsten Verhandlungstag am 8. Dezember eine vollständige Abschrift und eine digitalisierte Kopie der von dem Rechtsstreit betroffenen Tonbänder vorlegen.

Der Rechtsstreit zwischen dem früheren CDU-Vorsitzenden und seinem Biografen schwelt bereits seit Jahren. Im Kern geht es um Zitate von Kohl, die teils drastische Urteile über frühere Weggefährten enthalten und die Schwan in seinem Buch Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle verwendet hatte.

Basis des Buchs sind Gespräche zwischen Kohl und Schwan, die beide vor Jahren geführt haben und die der Kölner Autor auf Tonband aufgezeichnet hatte. Schwan sollte anschließend als Ghostwriter Kohls Memoiren verfassen. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich beide Männer jedoch. Später veröffentlichte Schwan eigenmächtig ein Buch mit den pikanten Äußerungen des Altkanzlers aus ihren gemeinsamen Gesprächen – die Kohl-Protokolle.

Kohl klagte gegen das Buch und bekam vor Gericht mehrfach Recht. Er erreichte, dass das Buch in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Im aktuellen Fall klagte er außer auf Schmerzensgeld und die Unterlassung von 116 Zitaten auch auf Herausgabe aller Kopien der Kassetten, auf denen Schwan ihre Gespräche aufgenommen hatte. Die Originalbänder musste Schwan ihm schon aushändigen.