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Seit Jahren liegt die Witwe des früheren Kanzlers Helmut Kohl mit dessen Ghostwriter über nicht autorisierte Buch-Zitate im Clinch. Nun hat ein Sohn des CDU-Politikers als Zeuge ausgesagt - wider Willen.
Im juristischen Dauerstreit um Buch-Zitate des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl hat sich dessen Sohn Walter vor Gericht empört darüber geäußert, als Zeuge aussagen zu müssen. «Ich bin heute de facto unter Zwang hier. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass mir dieser Tag erspart geblieben wäre», sagte der 59-Jährige am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. In dem Zivilprozess will die Witwe des CDU-Altkanzlers, Maike Kohl-Richter, erreichen, dass eine Reihe von Zitaten aus einem Buch des Kohl-Ghostwriters Heribert Schwan nicht mehr verbreitet werden dürfen.
«Ich empfinde das heute hier als Zumutung», sagte Walter Kohl vor Gericht. «Ich sitze hier in einem Raum mit Menschen, die mir und meiner Familie schwersten Schmerz zugefügt haben und die nicht unbeteiligt am Suizid meiner Mutter waren.» Hannelore Kohl hatte sich 2001 im Alter von 68 Jahren das Leben genommen.
Walter Kohl hatte sich vor dem Prozess vergeblich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um nicht aussagen zu müssen. Das OLG will in dem Verfahren klären, ob es zwischen dem 2017 gestorbenen Kohl und dem Autor Schwan seinerzeit eine Verschwiegenheitserklärung gegeben hatte. Dazu sagte Walter Kohl, dass er und sein Bruder Peter ihren Vater mehrfach aufgefordert hätten, eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung mit Schwan abzuschließen. «Aber mein Vater hat gesagt: "Nein. Ich vertraue Dr. Schwan. Wir haben ein Handshake-Agreement getroffen, er wird mich nicht verraten."»
Zunächst habe Schwan auch alle Interna vertraulich behandelt, sagte der Kohl-Sohn. Doch nach dem Tod seiner Mutter habe Maike als neue Partnerin seines Vaters dessen altes Umfeld weitgehend zerstört und Beziehungen gekappt. «In dieser Situation hat sich auch bei Dr. Schwan die Haltung verändert», meinte Walter Kohl. Seiner Ansicht nach habe das damalige Verhalten von Kohl-Richter letztlich dazu geführt, dass nun ein Rechtsstreit geführt werden müsse.
Schwan hatte Kohls Memoiren aufgeschrieben. Vor der Erstellung des letzten Bandes gerieten die beiden jedoch in Streit, woraufhin Schwan auf eigene Faust ein Buch mit nicht autorisierten Zitaten Kohls veröffentlichte. Es erschien 2014 unter dem Titel «Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle».
Der Streit zwischen Maike Kohl-Richter und Schwan sowie dessen Verlag beschäftigt seit Jahren immer wieder verschiedene Gerichte. Im aktuellen OLG-Verfahren wendet sich die Witwe gegen ein 2019 ergangenes Urteil des Landgerichts Köln, das ihr nur bezogen auf einzelne Textpassagen recht gegeben hatte.
Im vergangenen Dezember hatte Kohl-Richter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Niederlage erlitten. Ihr Mann hatte kurz vor seinem Tod eine Entschädigung von einer Million Euro für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte von dem Autor erstritten. Doch der BGH entschied, dass eine solche Geldentschädigung nicht vererbbar ist. Kohl-Richter ging leer aus.