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Walter Kohl, der ältere Sohn des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl (1930-2017), muss nächste Woche Donnerstag in einer Gerichtsverhandlung aussagen. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Dienstag nach Aussage einer Gerichtssprecherin entschieden. Der jüngere Sohn Peter Kohl kann sich dagegen auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Der Grund dafür sei, dass nach Darstellung einer der Parteien Walter Kohl möglicherweise als Beauftragter seines Vaters an Vertragsverhandlungen mit einem Verlag beteiligt gewesen sei. Für Peter Kohl gelte das nicht.
Im juristischen Dauerstreit zwischen Kohls Witwe Maike Kohl-Richter und dem früheren Ghostwriter des Altkanzlers, Heribert Schwan, ist derzeit kein Ende in Sicht. In einem Berufungsverfahren um Buch-Zitate hatte das OLG Köln im Juni entschieden, dass die in erster Instanz durchgeführte Beweisaufnahme wiederholt werden soll. Dabei geht es um die Klärung der Frage, ob es zwischen Schwan und Kohl eine Verschwiegenheitserklärung gegeben hat. Schwan hatte Kohls Memoiren aufgeschrieben. Vor der Erstellung des letzten Bandes bekamen die beiden jedoch Streit, woraufhin Schwan auf eigene Faust ein Buch mit nicht autorisierten Zitaten Kohls veröffentlichte.
Kohl-Richter will in dem Prozess erreichen, dass Zitate aus diesem 2014 erschienenen Buch mit dem Titel «Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle» nicht mehr verbreitet werden dürfen. Damit wendet sie sich gegen ein 2019 ergangenes Urteil des Landgerichts Köln, das ihr nur bezogen auf einzelne Passagen Recht gegeben hatte. Auch Schwan hatte Berufung eingelegt.