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Der Streit zwischen Helmut Kohls Witwe und dessen Ghostwriter geht weiter. In einer Verfassungsbeschwerde will Schwan nun die Pressefreiheit thematisieren.
Der Buchautor Heribert Schwan will seinen Rechtsstreit mit der Witwe von Helmut Kohl vors Bundesverfassungsgericht bringen. Er werde Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Sache einlegen, teilte der Journalist und Historiker am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Köln mit.
Der BGH in Karlsruhe hatte Anfang des Monats entschieden, dass Schwan der Witwe Maike Kohl-Richter sagen müsse, welche Inhalte er aus seinen langen Gesprächen mit dem Altkanzler noch in seinem Besitz hat. Es geht um Tonkopien und abgetippte Passagen von Gesprächen, die Schwan 2001 und 2002 mit Kohl zur Vorbereitung von dessen Memoiren geführt hatte. Schwan war Ghostwriter der Kohl-Erinnerungen. Vor Vollendung des letzten Bandes zerstritten sich die beiden jedoch. Daraufhin veröffentlichte Schwan eigenmächtig ein Kohl-Buch, woraus ein jahrelanger Rechtsstreit entstand. Dieser wird nunmehr von der Witwe des 2017 gestorbenen Politikers weitergeführt.
Schwan führte aus, er werde in seiner Verfassungsbeschwerde insbesondere das Grundrecht der Pressefreiheit thematisieren, auf das der BGH nicht eingegangen sei. „Zum anderen werden wir rügen, dass ich selbst trotz entsprechender Beweisangebote in keiner Instanz zu Anbahnung und Durchführung meiner Zusammenarbeit mit Helmut Kohl angehört worden bin.“
(dpa)