Das Oberlandesgericht Köln hat die Revision gegen das Urteil vom 1.8.2014 ausdrücklich zugelassen, da die entscheidende Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt war.
Inzwischen wurde die Aussicht auf Revision von Heribert Schwans BGH-Anwalt geprüft und H. Schwan entschied sich dazu, Revision einzulegen, um durch den Bundesgerichtshof klären zu lassen, ob seine Tonbänder mit den Aufnahmen der Stimme Helmut Kohls an ihn herausgeben werden müssen oder nicht.