29. Nov 2021

Kohls Witwe erhält keine Millionen-Entschädigung

Beitrag auf spiegel.de

Niederlage für Maike Kohl-Richter vor dem Bundesgerichtshof: Die Witwe des Altkanzlers habe im Streit mit dem Memoirenschreiber Heribert Schwan um Buchzitate keinen Anspruch auf eine Zahlung.

Maike Kohl-Richter erhält im jahrelangen juristischen Streit über angebliche Äußerungen des verstorbenen Altbundeskanzlers Helmut Kohl keine Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies ihre entsprechende Forderung am Montag zurück. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, urteilte der BGH.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde. (Az. VI ZR 248/18 u.a.)

Der Streit um das Geld ist Teil einer ganzen Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen, die Kohls Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter mit dessen früherem Ghostwriter Heribert Schwan führt.

Der Journalist und Historiker hatte für Kohl dessen Memoiren geschrieben und dafür mit dem langjährigen CDU-Kanzler zu Gesprächen zusammengesessen. 2001 und 2002 traf er sich an mehr als hundert Tagen mit dem langjährigen Regierungschef in dessen Haus in Ludwigshafen. Kohl erzählte, Schwan zeichnete etwa 630 Stunden Gespräch auf.

Aber vor dem vierten und letzten Band zerstritten sich die beiden Männer. Schwan brachte 2014 eigenmächtig das Buch »Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle« auf den Markt. Es wurde auch deshalb zum Bestseller, weil es teils deftige Aussagen Kohls über zahlreiche bekannte Persönlichkeiten enthielt – die dieser niemals zur Veröffentlichung freigegeben hatte.

Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Kölner Landgericht dem 87-Jährigen 2017 eine Million Euro zugesprochen – die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Das Urteil wurde vor Kohls Tod nur wenige Wochen später aber nicht mehr rechtskräftig. Maike Kohl-Richter führte den Rechtsstreit als Alleinerbin weiter.

Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft, hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklärten die Richter für zulässig. Andere Passagen muss das OLG noch einmal prüfen. Beide Urteile ergingen formal als sogenannte Teilurteile. Denn der ebenfalls verklagte Co-Autor Tilman Jens ist inzwischen gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben derzeit unterbrochen.