13. Jun 2020

Kohls Wohnhaus ohne Denkmalwert

Beitrag auf n-tv.de

Herber Rückschlag für Helmut Kohls Witwe: Das Haus des 2017 verstorbenen Helmut Kohl ist aus Sicht der zuständigen Behörde ohne "Denkmalwert". Ein entsprechender Antrag von Maike Kohl-Richter auf Denkmalschutz wird daher zurückgewiesen.

Maike Kohl-Richter, die Witwe von Helmut Kohl (1930-2017), setzt sich dafür ein, dass der Wohnsitz des Altkanzlers sowie die angrenzende "Sonderwache" der Polizei in der Marbacher Straße 11 in Ludwigshafen unter Denkmalschutz gestellt wird. Einem entsprechenden Antrag von Kohl-Richter habe die zuständige Denkmalbehörde in Rheinland-Pfalz inzwischen aber eine Absage erteilt, heißt es in der Tageszeitung "Der Tagesspiegel".

Aus Akten des Bundeskanzleramts gehe als Begründung für diese Entscheidung hervor, "dass dem privaten Wohnhaus des Altkanzlers sowie der Polizeiwache auf dem Nachbargrundstück aufgrund der schlichten architektonischen Gestaltung und dem jeweils nach Eingriffen veränderten Baubestand der heute erhaltenen Gebäude kein Denkmalwert zukommt". Zu diesem Schluss sei man "nach gründlicher Recherche" und "mit einem vergleichenden Blick auf die erhaltenen privaten Wohnhäuser anderer Altkanzler und Bundespräsidenten" gelangt, heißt es demnach weiter.

Schon vor zwei Jahren hätte die Wache eigentlich abgerissen werden sollen, ehe dieses Vorhaben "angeregt durch die Anfrage der Eigentümerin" verschoben wurde.

Dass Maike Kohl-Richter ungern locker lässt, hatte sie erst jüngst bewiesen: In einem Prozess um die Veröffentlichung von Zitaten ihres verstorbenen Ehemanns hat Kohl-Richter einen Teilerfolg erzielt. Das Kölner Landgericht untersagte dem Biografen und Autor Heribert Schwan unter anderem die wörtliche oder sinngemäße Wiedergabe von Äußerungen des Altkanzlers.

Zudem muss Schwan der Witwe Auskunft über Einnahmen erteilen. Die Auskunft über Einnahmen aus dem Verkauf seines Buches soll der Entscheidung über den der Witwe Maike Kohl-Richter zustehenden "Ersatzanspruch" dienen.