Beitrag aus DIE RHEINPFALZ von Ilja Tüchter
Helmut Kohls Witwe könnte das Kölner Berufungsverfahren im Streit um Zitate des Altkanzlers verlieren. Aufstecken wird sie auch dann nicht.
Es spricht einiges dafür, dass der Rechtsstreit um pikante Zitate Helmut Kohls und deren Nutzung für ein Buch des Kölner Journalisten Heribert Schwan eine neue Wendung nimmt. Dass in einem Berufungsverfahren die Zeugenvernehmung der Vorinstanz wiederholt wird, lässt jedenfalls aufhorchen.
Die Befragungen im Jahr 2018 hatten ergeben, dass es keine schriftliche Vereinbarung darüber gab, ob Schwan irgendwann einmal sein Recherchematerial für eigene Zwecke nutzen dürfte. Kohls Sohn Peter machte zudem die Aussage, er habe seinen Vater tief besorgt auf das Fehlen einer Verschwiegenheitserklärung hingewiesen. Der Altkanzler sei jedoch beratungsresistent gewesen. Der Historiker Theo Schwarzmüller erinnerte sich zwar, dass allen Beteiligten des Biografieprojektes klar gewesen sei, dass man vertraulich zusammenarbeitete – gleichwohl sei Kohl immer der Auffassung gewesen, dass gerade Historiker später einmal Zugang zu den gesammelten Erinnerungen des CDU-Politikers erhalten müssten.
Es blieben Widersprüche, und die will der OLG-Senat nun klären. Das sieht in der Tat wie ein Signal dafür aus, dass die Richter Schwans Sicht folgen könnten. Dass der Senat die Beweispflicht bei Kohls zweiter Frau Maike Kohl-Richter sieht, nützt Schwan auf jeden Fall: Bleiben nämlich am Ende immer noch Zweifel, siegt automatisch er. Die Alleinerbin wird das nicht daran hindern, weiter durch die Instanzen zu klagen. Sie hat bereits das Verfassungsgericht angerufen, um ein BGH-Urteil in einem anderen Verfahrensstrang des Zitate-Streits zu kippen.