Beitrag auf handelsblatt.com von Heike Anger
Maike Kohl-Richter will das Andenken an ihren verstorbenen Mann Helmut schützen. Dafür klagt sie seit Jahren. Doch ein Urteil gibt es überraschend vorerst nicht.
Berlin Das Landgericht Köln hat die Entscheidung über die Klage von Maike Kohl-Richter, der Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl, gegen den Buchautor Heribert Schwan auf den 11. Dezember verschoben. Das bestätigten der Medienrechtler Roger Mann, der die Verlagsgruppe Random House vertritt, sowie Kohl-Richters Anwalt Thomas Hermes dem Handelsblatt. Ursprünglich hatte das Landgericht an diesem Mittwoch sein Urteil verkünden wollen.
Kohl-Richter will weitere Textstellen in Schwans Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ verbieten lassen und verlangt außerdem Auskunft über die mit dem Buch erzielten Gewinne. In der Folge könnte sie auf materiellen Schadensersatz klagen. Es ist eine von etlichen Klagen der Witwe gegen den Autor und den Verlag.
Grund für die Verschiebung des Urteils ist nun der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Köln die Akten angefordert hat. Der Prozessbevollmächtigte des Autors Schwan hat für seinen Mandanten Strafanzeige wegen Meineids gegen einen der Zeugen im Prozess gestellt. Dabei handelt es sich um den ehemaligen Verlagsmanager Hans-Peter Übleis. „Es läuft ein Vorermittlungsverfahren, um festzustellen, ob ein Anfangsverdacht wegen Meineids besteht“, bestätigte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn dem Handelsblatt. Es müssten umfangreiche Akten geprüft werden. „Die Ermittlungen dauern an“, sagte Willuhn.
In dem Prozess vor dem Landgericht Köln ging es vor allem darum, zu klären, ob es eine stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Kohl und Schwan gegeben hat oder ob überhaupt über das Thema Vertraulichkeit gesprochen worden sei. Bei der Verhandlung im Mai hatte Übleis ausgesagt, das Thema Geheimhaltung sei „allgegenwärtiger Kontext“ und „selbstverständlicher Subtext“ in allen Gesprächen gewesen. Daraufhin war Übleis vereidigt worden.