Beitrag auf ludwigshafen24.de von Peter Kiefer
Ludwigshafen/Karlsruhe – Es geht um eine Millionen-Summe! Die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl (†87) kämpft vorm Bundesgerichtshof um Entschädigung für ein umstrittenes Buch:
Update vom 29. November, 12:21 Uhr: Eine Helmut Kohl (†87) einst zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro fällt nicht an die Witwe des Altkanzlers. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag. Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde. (Az. VI ZR 248/18 u.a.) Zahlen sollten Autor und Verlag des Bestsellers „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“, das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis geschrieben hatte. Es enthält Inhalte aus langen vertrauensvollen Gesprächen, die zu einer Zeit geführt wurden, als Schwan noch an Kohls Memoiren arbeitete. Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Landgericht Köln Kohl 2017 eine Million Euro zugesprochen, nur wenige Wochen vor dessen Tod.
Maike Kohl-Richter führte den Rechtsstreit als Alleinerbin weiter. Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft, hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklärten die Richter für zulässig. Andere Passagen muss das OLG noch einmal prüfen. Beide Urteile ergingen formal als sogenannte Teilurteile. Denn der ebenfalls verklagte Co-Autor Tilman Jens ist inzwischen gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben derzeit unterbrochen.
Update vom 29. November, 8:21 Uhr: Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am heutigen Montag (11 Uhr), ob eine Helmut Kohl noch zu Lebzeiten zugesprochene Millionen-Entschädigung an die Witwe des Altkanzlers geht. Das Kölner Oberlandesgericht hatte 2018 entschieden, dass der Anspruch nicht vererblich ist. Nach dem Verlauf der Verhandlung im Oktober wird erwartet, dass der BGH sich dem anschließt. (Az. VI ZR 248/18 u.a.) Gestritten wird wegen des Buchs „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“, das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis geschrieben hatte. Es enthält Inhalte aus langen Gesprächen, die zu einer Zeit geführt wurden, als Schwan noch an Kohls Memoiren arbeitete. Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Landgericht Köln Kohl 2017 eine Million Euro zugesprochen.
Das Urteil wurde vor seinem Tod aber nicht mehr rechtskräftig. Witwe Maike Kohl-Richter führt den Streit als Alleinerbin weiter.
Die Karlsruher Richter entscheiden auch über die Revisionen in einem zweiten Verfahren, das 116 Textpassagen betrifft. Hier geht es um die Frage, ob sie wörtlich oder sinngemäß verbreitet werden dürfen.
Update vom 25. Oktober, 15:17 Uhr: Im Streit um eine Millionen-Entschädigung nach einer umstrittenen Buchveröffentlichung kann sich die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl wenig Hoffnung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Montag in Karlsruhe, dass ein Anspruch auf solche Geldentschädigungen wegen verletzter Persönlichkeitsrechte grundsätzlich nicht vererblich sei und der Senat in diesem Fall auch keine Ausnahme sehe. Sein Urteil will der BGH erst später verkünden. Alleinerbin Maike Kohl-Richter will wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Der Journalist und Historiker sollte Kohls Memoiren schreiben und sprach Hunderte Stunden mit dem früheren CDU-Chef bei ihm zu Hause in Ludwigshafen. Nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. Eigenmächtig veröffentlichte Schwan 2014 das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“, in dem Kohl mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen zitiert wird.
Der Anwalt von Kohl-Richter argumentierte in Karlsruhe, dass das Kölner Landgericht Kohl kurz vor seinem Tod eine Million Euro
zugestanden hatte und die Schuldner in Verzug seien. Zudem ging es in der Verhandlung um die Verbreitung von mehr als 100 umstrittenen Passagen aus dem Buch. Hier könnte es darauf hinauslaufen, dass der BGH einzelne oder alle Zitate nochmal von einem anderen Gericht bewerten lässt. (Az.: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montagvormittag (25. Oktober) ab 11 Uhr über eine Millionen-Entschädigung für die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl (†87) nach einer umstrittenen Buchveröffentlichung. Als Alleinerbin fordert Maike Kohl-Richter wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan.
Der 76-jährige Journalist und Historiker sollte Kohls Memoiren schreiben und sprach dafür Hunderte Stunden in dessen Haus in Ludwigshafen mit dem früheren CDU-Chef. Aber nach drei von vier geplanten Bänden ist es zum Bruch zwischen den Männern gekommen. Eigenmächtig veröffentlichte der Autor dann 2014 den Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“, in dem er Kohl mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen zitierte.
Kohl erstritt kurz vor seinem Tod vor dem Kölner Landgericht die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte – eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nachdem er gestorben war, entschied das Oberlandesgericht Köln allerdings, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen geht Kohl-Richter nun vor dem Bundesgerichtshof vor. Zudem geht es in der Verhandlung in Karlsruhe um die Verbreitung von mehr als 100 Passagen aus dem Buch. Ob der BGH schon am Montag ein Urteil fällt, ist offen. (Az.: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18).
Erst im September hat Maike Kohl-Richter gegen den Bundestag wegen dessen Helmut-Kohl-Stiftung geklagt. Die 57-Jährige hat eine eigene private Stiftung gegründet, die ihren Sitz in Kohls langjährigem Wohnhaus in Ludwigshafen-Oggersheim hat. (dpa/pek)