Beitrag auf justiz.nrw
Termine zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung
Im hiesigen Verfahren (Az. 15 U 314/19) sind die Termine am 27. und 28. Oktober 2022 (vgl. Pressemitteilung vom 7. Oktober 2022) wegen Erkrankung eines Senatsmitgliedes aufgehoben worden.
Verhandelt wird nunmehr am 2. und 3. November 2022, jeweils 9.30 Uhr, Saal 301, sowie am 16. November 2022, 9.30 Uhr, Saal 301; die Verhandlungen sind öffentlich.
Geladen worden (zu dem dritten Verhandlungstag am 16. November 2022) ist als Zeuge u.a. der ältere Sohn des Erblassers. Soweit sich dieser auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft (vgl. dazu ebenfalls die Pressemitteilung vom 7. Oktober 2022), hat der Senat mit am 18. Oktober 2022 verkündetem Zwischenurteil entschieden, dass die Zeugnisverweigerung - anders als im Falle seines Bruders - unberechtigt ist.
Die in der Pressemitteilung vom 7. Oktober 2022 erteilten Hinweise für Pressevertreter*innen gelten fort. Eine beabsichtigte Teilnahme an dem neu anberaumten Termin (16. November 2022) mag bis zum 31. Oktober 2022 - zunächst ohne weitere Nachweise - (ausschließlich) an pressestelle@olg-koeln.nrw.de mitgeteilt werden. Gleiches gilt in Bezug auf die beabsichtigte Fertigung von Ton- und Bildaufnahmen im Zusammenhang mit der Verhandlung.
Dr. Eva Moewes
Dezernentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit