Landgericht Köln | Pressestelle
Beschluss im Schadensersatzprozess wegen „Kohl-Tonbänder“ verkündet
Im Rechtsstreit des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl gegen den Journalisten Dr. Heribert Schwan, den Co-Autor Tilman Jens und die Random House-Verlagsgruppe wegen eines Schadensersatzanspruchs im Zusammenhang mit Veröffentlichungen aus den sog. „Kohl-Tonbändern“ (Az. 14 O 323/15) hat das Landgericht Köln in einem Beschluss Auflagen und Hinweise an die Parteien erteilt sowie einen neuen Verhandlungstermin bestimmt.
Die Kammer gab den Parteien bekannt, dass sie dem Grunde nach von einem bestehenden Ersatzanspruch des Klägers wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgeht. Zur Höhe des geltend gemachten Anspruchs ist von Klägerseite jedoch noch weiter vorzutragen. Den Beklagten Dr. Schwan und Jens wurde aufgegeben, eine vollständige Abschrift und eine digitalisierte Kopie der streitgegenständlichen Tonbänder vorzulegen. Ein neuer Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung ist auf den 08.12.2016, 10 Uhr, in Sitzungssaal 139 im Landgericht Köln bestimmt.
Ebenfalls wurde im Parallelverfahren betreffend eine Klage auf Herausgabe von Abschriften der Tonbänder und Unterlassung von konkreten Zitaten (Az. 14 O 286/14) ein weiterer Verhandlungstermin auf den 08.12.2016, 10:30 Uhr, in Sitzungssaal 139 bestimmt. Die Verhandlungen sind jeweils öffentlich. Das persönliche Erscheinen der Parteien ist nicht angeordnet.
Medienvertreterinnen und –vertreter, die an dem Termin teilnehmen möchten, werden dringend um vorherige Anmeldung an
pressestelle@lg-koeln.nrw.de gebeten, um den Raumbedarf abschätzen zu können. Dies gilt insbesondere für Bild- und Tonaufnahmen im Vorfeld der Verhandlung.
Miriam Müller
Pressesprecherin