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Helmut Kohl hat vor Gericht einen weiteren Sieg gegen seinen früheren Biografen errungen: Der Altkanzler darf Tonbänder mit umstrittenen Zitaten von sich behalten.
Noch ein Sieg für Helmut Kohl im Rechtsstreit mit seinem Ex-Biografen Heribert Schwan: Der Altkanzler darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: V ZR 206/14). Damit scheiterte der Publizist Schwan mit seiner Revision in Karlsruhe. Der Journalist hatte mit Kohl darum gestritten, wem die Bänder gehören. Ihnen wird ein erheblicher historischer Wert zugestanden.
Kohl habe einen Herausgabeanspruch gegen den Publizisten, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in Karlsruhe. Die Bänder befinden sich bereits im Besitz von Kohls Anwalt.
Kohl, dessen Gesundheitszustand sich zuletzt stark verschlechtert haben soll, hat sich mit seiner Rechtsauffassung schon mehrfach durchgesetzt: Im Mai hatte das Oberlandesgericht Köln das Verbot des Bestsellers mit nicht freigegebenen Zitaten des Altkanzlers bekräftigt. Das Gericht entschied, dass die Veröffentlichung der strittigen Zitate einen unrechtmäßigen Vertrauensbruch darstellt.
mxw/dpa