10. Jul 2015

Rechtsstreit mit Heribert Schwan: Altkanzler Kohl darf umstrittene Tonbänder behalten

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Helmut Kohl hat vor Gericht einen weiteren Sieg gegen seinen früheren Biografen errungen: Der Altkanzler darf Tonbänder mit umstrittenen Zitaten von sich behalten.

Noch ein Sieg für Helmut Kohl im Rechtsstreit mit seinem Ex-Biografen Heribert Schwan: Der Altkanzler darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: V ZR 206/14). Damit scheiterte der Publizist Schwan mit seiner Revision in Karlsruhe. Der Journalist hatte mit Kohl darum gestritten, wem die Bänder gehören. Ihnen wird ein erheblicher historischer Wert zugestanden.

Kohl habe einen Herausgabeanspruch gegen den Publizisten, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in Karlsruhe. Die Bänder befinden sich bereits im Besitz von Kohls Anwalt.

Kohl, dessen Gesundheitszustand sich zuletzt stark verschlechtert haben soll, hat sich mit seiner Rechtsauffassung schon mehrfach durchgesetzt: Im Mai hatte das Oberlandesgericht Köln das Verbot des Bestsellers mit nicht freigegebenen Zitaten des Altkanzlers bekräftigt. Das Gericht entschied, dass die Veröffentlichung der strittigen Zitate einen unrechtmäßigen Vertrauensbruch darstellt.

Das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" war vergangenes Jahr ein Bestseller. Schwan und sein ebenfalls von Kohl beklagter Mitautor Tilman Jens hatten 2001 und 2002 Mitschnitte und Protokolle von Gesprächen mit Kohl angefertigt. Auf deren Basis sollten die Memoiren des Altkanzlers verfasst werden. Im März 2009 kündigte Kohl die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf.In Schwans Buch wird er mit drastischen Äußerungen über frühere Parteifreunde zitiert. Über die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkelsagte Kohl demnach: "Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen." Im Gespräch über den damaligen niedersächsischen CDU-Chef Christian Wulff sagte er: "Das ist ein ganz großer Verräter. Gleichzeitig ist er auch eine Null."

mxw/dpa