Der Streit zwischen dem Altkanzler und dem Kohl-Biografen Heribert Schwan landet vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Schwan fordert Tonbänder mit Interviews zurück. Ein Urteil des Oberlandesgerichts will er nicht akzeptieren.
Köln - Der Streit um das historische Erbe Helmut Kohls landet vor demBundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Journalist Heribert Schwan hat vergangenen Dienstag nach Informationen von SPIEGEL ONLINE Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln eingelegt, wonach Kohl 200 Tonbänder mit Interviews behalten darf, die Schwan mit dem Altkanzler geführt hatte. Auf deren Basis hatte Schwan als Ghostwriter die ersten drei Bände der Kohl-Memoiren verfasst.
Im Jahr 2009 allerdings kündigte Kohl die Zusammenarbeit mit ihm auf und erstritt sich vor dem Landgericht Köln die Herausgabe der Tonbänder, die laut Urteil teilweise Kohls "historisches Vermächtnis" enthalten. Schwan gab daraufhin die Bänder im März 2014 zurück, legte aber Berufung gegen die Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht bestätige aber Anfang August das Urteil aus der ersten Instanz.
Die Tonbänder mit den Interviews gelten als wertvoll, weil Kohl seit einem Unfall im Jahr 2008 nur noch sehr eingeschränkt als Quelle und Interpret seines eigenen Werks dienen kann. Damals stürzte der Altkanzler auf einer Treppe in seinem Bungalow im pfälzischen Oggersheim und zog sich ein Schädel-Hirn-Trauma zu. Seither leidet Kohl unter Artikulationsschwierigkeiten.
rp