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Köln - Im Rechtsstreit zwischen Altkanzler Helmut Kohl und seinem ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan hat das Landgericht Köln am Donnerstag noch kein Urteil gesprochen. Es gab nur einen Hinweisbeschluss, da die Richter in einigen Punkten noch Informationsbedarf haben. Nach Angaben eines Gerichtssprechers tendiert die Kammer aber dazu, Kohl Recht zu geben.
Kohl will erreichen, dass 116 Zitate aus Schwans Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ verboten bleiben. Außerdem verlangt er die Herausgabe aller Kopien von Mitschnitten seiner Gespräche mit Schwan.
Das Gericht wies am Donnerstag darauf hin, dass die Ansprüche auf Unterlassung der Äußerungen und auf Herausgabe der Tonbänder „dem Grunde nach gegeben sein“ dürften. Um Kohls Schmerzensgeld-Forderung von fünf Millionen Euro ging es zunächst noch nicht.
Die Zitate stammen aus Gesprächen, die Kohl vor vielen Jahren mit Schwan geführt hat, damit der Journalist als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen. (dpa)