23. Apr. 2026

Streit über Kohl-Buch: Witwe von Altkanzler scheitert mit Klage

von rheinpfalz.de

Die Witwe Helmut Kohls hat keinen Anspruch gegen einen Autor auf Gewinnherausgabe.

Maike Kohl-Richter, Witwe und Alleinerbin von Altbundeskanzler Helmut Kohl, hat keinen Anspruch auf Geld, das der Kölner Journalist Heribert Schwan mit seinem Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ verdiente. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstagmorgen geurteilt.

Der I. Zivilsenat begründete seine Entscheidung damit, dass der inzwischen 81-jährige frühere Memoirenschreiber Helmut Kohls nicht in die „vermögenswirksamen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ eingegriffen habe (Aktenzeichen: I ZR 41/24). Zwar bedarf laut einem Urteil des BGH von 1999 die kommerzielle Nutzung von Persönlichkeitsmerkmalen von Verstorbenen das Einverständnis der Erben. Aber hier sei der Fall anders gelagert, erklärte Vorsitzender Richter Thomas Koch. Der Journalist habe in seinem Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ von 2013 den gedanklichen Inhalt von Gesprächen mit Kohl schriftlich genutzt, nicht die tatsächliche Stimme in Form der gemachten Audiointerviews veröffentlicht.

Zur Schadenersatzzahlung kam es nie

Der 2017 verstorbene Kohl hatte mit Schwan über Jahre gemeinsam an seinen Memoiren gearbeitet. 2008 kam es zum Bruch zwischen den beiden, nachdem bereits drei Biografie-Bände erschienen waren, der vierte aber noch nicht geschrieben war. Kohl klagte noch zu Lebzeiten erfolgreich gegen die Veröffentlichung von „Vermächtnis“ und bekam eine Schadenersatzsumme von einer Million Euro zugesprochen. Zur Zahlung kam es aber nie, nachdem Kohl verschied und der BGH später feststellte, dass diese Schadenersatzzahlung nicht vererbbar sei. Maike Kohl-Richter versuchte, Auskunft über Schwans Gewinn zu erzielen, um so auf anderem Wege die aus ihrer Sicht fällige Wiedergutmachung zu bekommen. Sie sieht das Ansehen ihres Mannes unverändert schwer beschädigt.

Die von der Vorinstanz, dem Oberlandesgericht (OLG) Köln, ausgesprochene Verurteilung des Autors und des Verlags zur Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung bestimmter Passagen des Buchs hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag bestätigt. Jedoch hat der I. Zivilsenat die Abweisung der Klage hinsichtlich eines Teils der beanstandeten Passagen aufgehoben und die Sache an das OLG Köln zurückverwiesen.

Weiteres Verfahren an Kölner Gericht

Der BGH urteilte am Donnerstag auch, dass die Vorinstanz rechtsfehlerfrei eine Verschwiegenheitspflicht Schwans festgestellt habe. Diese war nie schriftlich vereinbart worden, aber sie ergibt sich laut Urteil aus dem Verhältnis Kohls zu seinem Ghostwriter: Kohl war Auftraggeber, Schwan sein Schreiber. Dessen eigenes Buch lebt maßgeblich von den ungefilterten Zitaten, die in den Gesprächen für die Memoiren gesammelt wurden. Sie sind teilweise pikant, setzen Weggefährten Kohls wie Altbundeskanzlerin Angela Merkel teils empfindlich herab. Zwar bestätigte der BGH die Sicht des OLG Köln, dass Schwan zur Verschwiegenheit verpflichtet sei, aber der Umfang dieser Pflicht sei rechtsfehlerhaft bestimmt worden. Daher muss sich nun das Kölner Gericht abermals mit dem Verfahren befassen, das die Justiz schon seit über einem Jahrzehnt beschäftigt.

Genugtuung bei Beklagten

In einer Stellungnahme teilten die von Maike Kohl-Richter Beklagten der RHEINPFALZ mit: „Der Heyne Verlag und sein Autor Heribert Schwan nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Witwe Kohl mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs einmal mehr vom höchsten deutschen Zivilgericht daran gehindert wurde, juristisch erfolgreich gegen das Buch „Vermächtnis“ vorzugehen.“

Was die Aussagen des BGH „zu einer möglichen Untersagung einzelner Passagen des Buchs, des Bestehens und Umfangs und einer Rückverweisung dieses Teils des Verfahrens an das OLG Köln“ betreffe, sei „vor einer rechtlichen Bewertung und inhaltlichen Kommentierung von Autor und Verlag“ sorgfältig zu prüfen. Das Buch sei in seiner Printfassung ohnehin seit vielen Jahren nicht mehr lieferbar, so der Heyne-Verlag, der zur Verlagsgruppe Randomhouse des Bertelsmann-Konzerns gehört.

Eine Stellungnahme von Kohl-Richters Freiburger Anwalt Michael Nielen lag zunächst nicht vor. Keine der Prozessparteien war zur Urteilsverkündung am Donnerstagmorgen in Karlsruhe erschienen.