08. Okt 2014

Veröffentlichung geht vor Verschweigen

 / 08.10.2014

Kommentar Kohl-Aussagen

Durfte Heribert Schwan ein Buch voller gehässiger Zitate von Helmut Kohl veröffentlichen?
Er durfte nicht, er musste es tun.

Der Mann vor dem Mann mit dem großen Schatten: Heribert Schwan. Bild: reuters

Für jeden Journalisten, also auch für den Autor Heribert Schwan (gemeinsam mit Tilman Jens) sollte die Regel klar sein: Veröffentlichen muss vor Verschweigen gehen. Deshalb mutet es bizarr an, wenn andere Journalisten aus juristischen, publizistischen oder moralischen Gründen meinen, dass die Aufnahmen, die von 2001 bis 2002 in Gesprächen zwischen Schwan und Kohl entstanden, nicht hätten herausgebracht werden dürfen.

Aber nur wenn schwerwiegende Gründe gegen eine Veröffentlichung sprechen, kann aus journalistischer Sicht von dieser abgesehen werden. Aber die bietet keine der drei Argumentationslinien. Die juristische Argumentation: Es besteht kein überragendes öffentliches Interesse an den vermeintlich banalen Aussagen Kohls, also hätten die Verträge eingehalten werden müssen, die besagt haben sollen, dass der Altkanzler die Hoheit über jedes Wort behielt.

Dass Informationen, wie die von Angela Merkels Schwäche, das Essbesteck korrekt zu benutzen, sicherlich nicht viel über Merkel aussagen, ist klar. Das Gesagte erzählt jedoch einiges über den Absender: Ex-Kanzler Kohl, der sich selbst anscheinend als Messer-und-Gabel-Profi sieht, ist sich für keinen noch so dümmlichen Angriff auf die Feindin aus der eigenen Partei zu schade. Welch traurige Gestalt damals vor Schwan im Keller in Oggersheim gesessen haben muss.

Die publizistische Argumentation: „Was immer die Leute an Helmut Kohl noch bewegt und interessiert, solche Enthüllungen können es nicht sein“, schrieb Nils Minkmar in der FAZ. Kohl bliebe durch das Buch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ lediglich Kohl. So sei er halt gewesen. Das wisse doch jeder. Nein. Das weiß nicht jeder. Die Kohl-Zitate deshalb zurückzuhalten ist nicht nur unjournalistisch, es ist überheblich.

Autorisierung?

Die moralische Argumentation: Zwischen den Leuten Kohl und Schwan war wohl nicht verabredet worden, dass derlei Desavouierendes noch zu Lebzeiten des Bundeskanzlers a.D. ans Licht kommen sollte. Außerdem sei es nun mal Sitte, dass Zitate vor Veröffentlichung zur Autorisierung vorgelegt werden. Daran hätte Schwan sich halten sollen.

Und dann? Hätte Maike Kohl-Richter die Bänder schön im Schränkchen eingeschlossen. Es mag beim Ehepaar Kohl althergebrachtes Brauchtum sein, Dinge und Namen für sich zu behalten, aber Journalisten sollten bei diesem Brauch nicht mittanzen.

Auch die Dirndl-Aussagen von FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle gegenüber der Stern-Redakteurin Laura Himmelreich fielen einst an einer Hotelbar und waren mit Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Sie wurden trotzdem publik. Und das war richtig so.

von Jürg Kruse