14. Nov. 2014

Unrecht Buch gedeihet nicht

Kommentar von Heribert Prantl/ SZ

Die Lebenserinnerungen Helmut Kohls gehören Helmut Kohl und nicht Heribert Schwan, dem er sie vertraulich erzählt hat. Das Urteil des Kölner Landgerichts beendet eine Verirrung und Verrohung im publizistischen Geschäft.

Das Urteil ist wichtig, es ist richtig und es ist wegweisend. Es beendet, hoffentlich, eine gewisse Verirrung und Verrohung im publizistischen Geschäft.

Heribert Schwan, der frühere Ghostwriter von Helmut Kohl, hat den Vertrag mit Kohl, er hat die Vertraulichkeit und die Geheimhaltungspflicht gebrochen. Er hat publiziert, was er nicht publizieren durfte, er hat mit fremden Persönlichkeitsrechten seine eigenen Geschäfts gemacht. Das war und ist nicht nur rechtswidrig, sondern unanständig.

Produkt dreisten Diebstahls

Die Lebenserinnerungen Helmut Kohls gehören Helmut Kohl. Sie gehören nicht dem, dem er sie vertraulich erzählt hat. Das Buch, das Schwan und sein Co-Autor über 200 000 Mal verkauft haben, ist weniger Frucht ihres eigenen Nachdenkens und ihrer eigenen Leistung. Es ist ein Produkt eines ziemlich dreisten Diebstahls: Die Schreiber haben sich des geistigen Eigentums von Helmut Kohl widerrechtlich bemächtigt.

Eine Rechtfertigung dafür gibt es nicht. Die Veröffentlichung befriedigt ja nicht ein überragendes öffentliches Interesse, sondern nur eine glucksende allgemeine Neugier. Genau genommen hat jeder Buchkäufer Hehlerware im Regal stehen.

Das Urteil verbietet fürs erste nur die weitere Nutzung der gestohlenen Zitate, aus denen das Buch besteht. Es verbietet vorerst nicht den Weiterverkauf der schon gedruckten Auflage. Weitere Urteile werden folgen. Sie werden eine Neuauflage verbieten. Und sie werden den Gewinn, den die Autoren mit dem Buch erzielt haben, als Schadenersatz abschöpfen. Unrecht Gut gedeihet nicht. Unrecht Buch auch nicht.