Beitrag auf sueddeutsche.de von Bernd Dörries
Helmut Kohl hat im Streit um die Veröffentlichung nicht autorisierter Zitate Anspruch auf Schadenersatz, entscheidet das Gericht. Der Altkanzler fordert 5 Millionen Euro, doch ob sein Ghostwriter so viel zahlen muss, bleibt offen.
Das Landgericht Köln sieht nach einem monatelangen Rechtsstreit einen "bestehenden Ersatzanspruch" von Altbundeskanzler Helmut Kohl gegenüber seinem ehemaligen Biografen Heribert Schwan und dem Heyne-Verlag aus der Gruppe Random House. Kohl hatte einen Schadensersatz von fünf Millionen Euro gefordert, da Schwan ohne Einwilligung die "Kohl-Protokolle" mit Äußerungen des Altkanzlers über viele bekannte Politiker veröffentlicht hatte. Über die genaue Höhe des Schadensersatzes will das Gericht frühestens in der nächsten mündlichen Verhandlung im Dezember entscheiden.
Kohls Anwälten wurde aufgetragen, weitere Informationen zu den geforderten fünf Millionen Euro Schadensersatz zu liefern. Die Summe berechneten die Anwälte in ihrer Klageschrift damit, dass allein aus dem Verkauf des gedruckten Buches bei einer Auflage von 200 000 eine fiktive Lizenzgebühr für Kohl in Höhe von 540 000 Euro anfalle. Der Rest ergebe sich dadurch, dass durch die Zitate das Lebenswerk Kohls "massiv" beschädigt worden sei. Schwan hatte mit Kohl in den Jahren 2001 und 2002 etwa 600 Stunden Gespräche aufgezeichnet, die für die ersten drei Bände von Kohls Memoiren verwendet wurden; Schwan fungierte als Ghostwriter. Vor dem vierten Band zerstritten sich die beiden, Schwan wechselte den Verlag und veröffentlichte ein eigenes Buch, dessen Vertrieb in der ursprünglichen Version durch eine einstweilige Verfügung untersagt wurde. Schwan und sein Verlag machten stets geltend, dass es zwischen ihm und Kohl kein Vertragsverhältnis gegeben habe und die Protokolle Teil der Zeitgeschichte seien. Die Verlagsgruppe Random House sprach am Donnerstag von einem "Etappensieg". Ursprünglich habe das Gericht ein Urteil verkünden wollen, doch nun werde es sich eingehender mit den Argumenten der Autoren befassen müssen, sagte Anwalt Roger Mann.