Beitrag auf express.de von Hendrik Pusch
Köln - Die vom Landgericht Köln verhängte Rekord-Entschädigung für den Rekord-Kanzler wird es wohl nicht geben! Mit dem Tod von Helmut Kohl (87) entfalle auch dessen Anspruch auf Schadenersatz nach der Buchveröffentlichung mit geheimen Gesprächsprotokollen – das kündigte Richterin Margarete Reske am Donnerstag bei der Berufungsverhandlung im Oberlandesgericht Köln an.
Als „Gift“ bezeichnete die Witwe des Altkanzlers, Maike Kohl-Richter, am Donnerstag im Gerichtssaal das, was Kohls ehemaliger Ghostwriter Heribert Schwan (73) in dessen Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ zu Papier gebracht hatte – es glich einer Generalabrechnung mit Kohls politischen Weggefährten, darunter Angela Merkel, Norbert Blüm, Rita Süßmuth oder Michail Gorbatschow. Verfälscht seien die Zitate im Buch gewesen, völlig aus dem Kontext gerissen.
Denn die Äußerungen entstanden in der Zeit nach der CDU-Spendenaffäre, in der sich viele Parteifreunde von Kohl abgewendet hatten. Das Buch zeichnet ein zorniges, unverzeihliches und nachtragendes Bild des Altkanzlers.
„Das tut mir weh“, sagte Maike Kohl-Richter im Oberlandesgericht. „Helmut Kohl hat sein Leben für Deutschland eingesetzt“, erklärte die Witwe emotional. Hier ginge es um das Lebenswerk ihres Mannes. Um das, wofür ihn die Menschen in Erinnerung behalten.
Tatsächlich hatte Helmut Kohl nie die Zustimmung zur Veröffentlichung der Zitate gegeben. Sie entstanden im Rahmen der Erstellung der Kanzler-Memoiren, die Heribert Schwan als Ghostwriter verfasste. Doch hierbei kam es zum Zerwürfnis, ein geplanter vierter Band der Kohl-Biografie wurde nie veröffentlicht.
Stattdessen haute Autor Schwan Jahre später alle brisanten Zitate, die er auf einem „Tonband-Schatz“, wie er ihn nannte, gesichert hatte, in seinem Enthüllungs-Buch raus.
Zum Eklat kam es im Gerichtssaal, als der Verlags-Anwalt Maike Kohl-Richter einen „persönlichen Rachefeldzug“ unterstellte. Ein Justiziar legte noch einen drauf. Er sprach von 797.000 Euro Gerichtskosten und fragte die Witwe: „Haben Sie so viel geerbt, dass Sie sich das leisten können?“
Im April vergangenen Jahres hatte das Landgericht Köln dem Altkanzler eine Million Euro Schadenersatz zugesprochen – gefordert hatte er fünf Millionen. Da das Urteil nicht rechtskräftig wurde, sei der Anspruch für die Erben wohl erloschen – nach Kohls Tod im Juni 2017.
„Es kann nicht sein, dass Täter hier vom Tod ihres Opfers profitieren“, sagt Kohls Anwalt Thomas Hermes. Der Jurist erwägt auch eine Verfassungsbeschwerde, sollten die Gerichte den Anspruch auf Schadenersatz tatsächlich verneinen.