Beitrag auf heise.de von Peter Mühlbauer
Der Ex-Bundeskanzler hat seinen Ex-Ghostwriter angeblich auf fünf Millionen Euro verklagt, weil dieser ihn seiner Meinung nach ungenehmigt zitierte
Kennen Sie den Unterschied zwischen den Pfälzer Politikern Donald Trump und Helmut Kohl? Trump droht, Leute auf irwitzige Summen zu verklagen - Kohl tut es. Am Landgericht Köln beginnt morgen ein Zivilprozess gegen seinen Ex-Ghostwriter Heribert Schwan, von dem der Ex-Bundeskanzler nach Informationen der Bild-Zeitung mindestens fünf Millionen Euro haben will, weil er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt. Auf die Frage, ob diese Summe stimmt, bekam Telepolis von der Anwaltskanzlei Holthoff-Pförtner bislang keine Antwort.
Der Grund für die angebliche Millionenforderung sind 116 angebliche Äußerungen aus 630 Stunden Audio-Aufnahmen, die Schwan 2001 und 2002 von Kohl machte. Ein Jahr vorher hatten Kohl und Schwan in zwei aufeinander abgestimmten Verträgen vereinbart, dass der Westerwälder Fernsehjournalist die Memoiren des Pfälzer Politikers schreibt. Dafür waren diese Aufnahmen gedacht. Dann verschlechterte sich das Verhältnis zwischen den zwei Männern aus Rheinland-Pfalz, was 2009 dazu führte, dass Kohl die vertragliche Zusammenarbeit beendete.
2014 veröffentlichte Schwan das Buch Vermächtnis - die Kohl-Protokolle in dem er nach eigenen Angaben aus den Aufnahmen zitiert. Helmut Kohls Anwälte erwirkten darauf hin eine Einstweilige Verfügung. Dabei argumentierten sie unter anderem, Kohl habe der Verwendung von für seine Memoiren angefertigten Aufnahmen nicht zugestimmt.
Nun soll sich das Kölner Landgericht ausführlich mit der Frage beschäftigen, ob und wie Schwan Kohl zitieren durfte. Bis dahin können deutsche Medien nur sehr eingeschränkt inhaltlich über den Fall berichten, was darauf hindeutet, dass der Unterschied zwischen Trump und Kohl nicht nur in den beiden Persönlichkeiten liegt, sondern auch daran, dass die Äußerungsfreiheit in den USA deutlich größer ist als in Deutschland.
Dass Helmut Kohl bereit ist, die Möglichkeiten des deutschen Rechts zu nutzen, zeigte er bereits, als es um die Unterlagen ging, die die DDR-Staatssicherheit zu seiner Person sammelte. Damals klagteer gegen die Herausgabe dieser Dokumente und gewann letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Persönlichkeitsrechte des Altkanzlers über die Interessen seines Volkes an genaueren Einblicken in die Geschichte stellte.
Spekulationen darüber, was in den Stasi-Akten zu Kohl stehen könnte, beendeten diese Gerichtssiege jedoch ebenso wenig wie Mutmaßungen dazu, was in MfS-Akten über Angela Merkel stand, die vor 1989 Funktionärin für Agitation und Propaganda in der (in Westdeutschland verbotenen) Freien Deutschen Jugend (FDJ) war. Sie selbst behauptete 2009 in der ARD-Talkshow Menschen bei Maischberger, es habe 1978 zwar einen Anwerbeversuch als IM gegeben, dieser seien jedoch erfolglos verlaufen.
Eines der Ereignisse, das Fragen aufwirft, geschah den Recherchen des Historikers Ralf Georg Reuth und des Journalisten Günther Lachmann 1981 bei der Wiedereinreise Merkels nach einem Besuch in Polen. Bei der Kontrolle ihres Gepäcks fanden die Grenzer Material der Gewerkschaft Solidarność. Und obwohl die Einfuhr dieses Materials in die DDR damals verboten war, passierte der späteren Bundeskanzlerin anscheinend nichts.
Lech Wałęsa, der damals bekannteste Protagonist dieser Gewerkschaft, könnte als IM "Bolek" (benannt nach einer Figur aus der bekannten polnischen Kinderserie Lolek und Bolek) sehr eng mit dem polnischen Geheimdienst zusammengearbeitet haben. Das legen Dokumente nahe, die im Februar 2016 staatsanwaltschaftlich beschlagnahmt wurden, nachdem sie die Witwe des ehemaligen Innenministers Czesław Kiszczak verkaufen wollte. Wałęsa behauptet, das seien alles Fälschungen. Das für die Aufarbeitung der Vergangenheit zuständige Instytut Pamięci Narodowej (IPN) hält die Dokumente dagegen für authentisch.