Altkanzler Helmut Kohl (CDU) hat im Rechtsstreit mit seinem Ex-Biografen Heribert Schwan einen Erfolg errungen.
Das Landgericht Köln verbot die weitere Verbreitung von zahlreichen Zitaten aus dem Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle". Das Gericht warf Schwan unter anderem vor, Vertraulichkeit und Verschwiegenheit nicht gewahrt zu haben.
In dem Buch wird Kohl mit drastischen Äußerungen über frühere Weggefährten zitiert, darunter die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die Anwälte des Altkanzlers hatten deshalb vor Gericht einstweilige Verfügungen gegen Schwan sowie gegen dessen Co-Autor Tilman Jens und die Verlagsgruppe Random House beantragt. Das Gericht bejahte einen Unterlassungsanspruch Kohls.
Im Fall Schwans begründete das Gericht seine Entscheidung mit einer Geheimabhaltungsabrede zwischen dem Journalisten und dem Altkanzler. Diese sei aus den Verträgen mit dem Verlag herauszulesen, der die ersten Bände der Kohl-Memoiren veröffentlichte. Bei Jens und dem Verlag Random House sahen die Richter eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Kohl.
Das Gericht untersagte die weitere Verbreitung eines Großteils der insgesamt 115 angegriffenen Zitate. Lediglich bei einem kleineren Teil entschied es sich bei der Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits gegen ein Verbot. Schwan untersagte es in einem etwas größeren Umfang die Verwendung der Äußerungen Kohls.
Der einstige Kanzler habe weitgehend sicher sein können, dass die Äußerungen in den Gesprächen mit Schwan nicht nach außen dringen würden, sagte der Vorsitzende Richter Martin Koepsel. Er habe sich deshalb "sehr offen und sehr frei geäußert". Die Materialsammlung Schwans sei für die Kohl-Memoiren bestimmt gewesen, eine weitere Nutzung durch den Journalisten sei niemals vereinbart worden.
"Schwan ist ein Verräter, ein Dieb geistigen Eigentums", sagte Kohls Anwalt Thomas Hermes. Der Autor habe einen "eklatanten Vertragsbruch" begangen.
Das Urteil bedeutet nach Gerichtsangaben, dass der Verlag keine weiteren Bücher ausliefern darf, in denen die untersagten Zitate enthalten sind, und dass die Autoren Schwan und Jens die Zitate nicht für weitere Veröffentlichungen nutzen dürfen. Bereits im Buchhandel befindliche Exemplare des Buchs seien von dem Urteil nicht betroffen.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln eingelegt werden. Es wird damit gerechnet, dass der Rechtsstreit am Ende vor dem Bundesgerichtshof landet.
Schwan und Kohl streiten seit Längerem über Mitschnitte und Protokolle von Gesprächen, die der Autor in den Jahren 2001 und 2002 mit dem Altkanzler geführt hatte. Sie dienten Schwan zur Abfassung der Kohl-Memoiren. Nach seinem schweren Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit an der Biografie unterbrechen. Im März 2009 kündigte der Altkanzler die Zusammenarbeit mit Schwan auf.
In einem ersten Rechtsstreit erzwang Kohl die Herausgabe der Tonbänder mit den Gesprächsmitschnitten. Allerdings legte Schwan gegen die entsprechenden Urteile vom Dezember 2013 und vom August Revision beim Bundesgerichtshof ein, über die noch nicht entschieden ist.