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Im Prozess um das Skandalbuch von Ex-Ghostwriter Heribert Schwan fällt das Urteil am 2. Juni.
Altkanzler Helmut Kohl hat Schwan auf die Rekord-Summe von fünf Millionen Euro verklagt. Der Vorsitzende Richter Martin Koepsel vermied beim ersten Prozesstaggestern einen Hinweis darauf, ob das Gericht die Summe für gerechtfertigt hält oder nicht.
Der Altkanzler verlangt die Summe wegen einer massiven Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch Schwans Skandal-Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle”.
Darin hatte Schwan, Kohls ehemaliger Ghostwriter, den Altkanzler ausführlich aus langen Tonbandaufnahmen der Jahre 2001 und 2002 zitiert, die ausdrücklich nicht zur wörtlichen Veröffentlichung gedacht waren.
Schwan hatte seine Absichten noch 2012 verschleiert.
In einem Brief an den Altkanzler schrieb Schwan damals: „Ich habe nicht die Absicht, ein ,Enthüllungsbuch‘ zu schreiben. (...) darauf können Sie sich für alle Zeit verlassen.“