Beitrag auf tagesspiegel.de
Als die Biografie über Helmut Kohl im vergangenen Jahr erschien, sorgten drastische Zitate des Altkanzlers über politische Weggefährten für Wirbel. Kohl klagte gegen die Veröffentlichung. Das Oberlandesgericht in Köln gibt ihm Recht.
Nun könnte es langsam teuer werden für den Heyne-Verlag. Altkanzler Helmut Kohl (CDU) hat im Rechtsstreit um das Buch seines Ex-Biografen Heribert Schwan einen weiteren Erfolg erzielt: Im Zivilverfahren
um Kohl-Zitate in dem Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Dienstag ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im November die weitere Verbreitung von Zitaten in dem Buch verboten und damit einer Klage von Kohl stattgegeben hatte. Das OLG ging hinsichtlich der Zahl der verbotenen Zitate mit seinem Urteil sogar noch über den Richterspruch des Landgerichts hinaus.
In dem Buch hatte der frühere Memoirenschreiber des Altkanzlers, Heribert Schwan, zum Teil derbe Schmähungen von politischen Weggefährten wie Christian Wulff, Angela Merkel oder Rita Süßmuth veröffentlicht. Die Zitate beruhen auf Gesprächen, die Schwan eigentlich für die Memoiren Helmut Kohls dokumentieren sollte.
Der fühlte sich durch die spätere Veröffentlichung verraten und klagte - erfolgreich. Das Kölner Landgericht hatte dem Verfasser Schwan, dessen Co-Autor Tilman Jens und dem Verlag bereits im November 2014 untersagt, den überwiegenden Teil der verwendeten 115 Äußerungen weiterhin zu verbreiten. Nach Ansicht des Gerichts habe es eine „Geheimhaltungsabrede“ aus den früheren Memoirenverträgen gegeben, die Schwan dauerhaft zum Schweigen verpflichtet hätte. Der Verlag, der schon 200 000 Stück ausgeliefert hatte, musste die Verbreitung des Buchs stoppen.
Der Heyne-Verlag und seine Autoren bestreiten dagegen, dass es einen Geheimhaltungsvertrag gegeben haben soll. Das Kölner Urteil des Landgerichts sei „erkennbar von Sympathie und Antipathie geprägt“, monierten sie im November. In dem Wunsch, Kohl in seiner jetzigen gesundheitlichen Verfassung eine angebliche Bloßstellung zu ersparen, habe das Landgericht ebenso das Vertragsrecht missachtet wie das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit. Die Richter hätten in ihrem Urteil Aussagen von historischem Gewicht als unterhaltend abqualifiziert und damit den Persönlichkeitsrechten Kohls durchgehend Vorrang eingeräumt.
Nun könnten auf den Verlag Schadenersatzforderungen zukommen. Kohls Anwälte sprechen von einer „siebenstelligen Summe“. Schwan ist in ihren Augen ein „Verräter“ und „Dieb geistigen Eigentums“. (mit AFP)