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Etappensieg für Altkanzler Helmut Kohl (CDU): Im Berufungsverfahren um das Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln das Veröffentlichungsverbot für zahlreiche Kohl-Zitate.
Etappensieg für Altkanzler Helmut Kohl (CDU): Im Berufungsverfahren um das Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln das Veröffentlichungsverbot für zahlreiche Kohl-Zitate. Hinsichtlich der Anzahl der verbotenen Zitate ging das OLG sogar noch über das vorherige Urteil des Kölner Landgerichts hinaus. Dennoch wird der Streit zwischen Kohl und Buchautor Heribert Schwan weiter die Gerichte beschäftigen.
Schwan und sein Mitautor Tilman Jens zitieren in ihrem im Oktober 2014 erschienenen Buch den Altkanzler mit drastischen Äußerungen über frühere Weggefährten, darunter die von Kohl 1991 in sein Kabinett berufene heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Das Buch basiert auf Gesprächen zwischen Kohl und Schwan, die der Kölner Autor als damaliger Biograf von Kohl auf Tonband mitgeschnitten hatte.
Das OLG Köln urteilte nun, Schwan habe die strittigen Zitate nicht verwenden dürfen: Zwischen Kohl und seinem damaligen Ghostwriter Schwan habe es eine "stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung" gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Zingsheim. Das Landgericht hatte in erster Instanz ebenfalls entschieden, durch die Verwendung der Zitate habe Schwan eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit verletzt. Dem OLG-Urteil zufolge durften auch Koautor Jens und der zur Random-House-Gruppe zählende Heyne-Verlag die Äußerungen Kohls nicht veröffentlichen - weil dadurch Kohls allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei.
Gegen das Urteil können die Anwälte von Schwan, Jens und Random House keine Rechtsmittel einlegen, da es in dem Verfahren um eine einstweilige Verfügung ging. Das sogenannte Hauptsacheverfahren in diesem Rechtsstreit dürfte demnächst erneut das Kölner Landgericht beschäftigen. Außerdem will Kohl einen Millionenbetrag wegen der Buchveröffentlichung einklagen. Kohls Anwalt Thomas Hermes sagte zu der Entscheidung des OLG-Senats, der Altkanzler habe "in vollem Umfang Recht bekommen". Der Justitiar des Heyne-Verlags, Rainer Dresen, sprach hingegen von einer "Bankrotterklärung eines Presse-Senats".
Das Urteil ist allerdings nur ein Mosaikstein im Rechtsstreit zwischen Kohl und Schwan, den die Kontrahenten seit Monaten in mehreren Gerichtsverfahren austragen. Ausgangspunkt sind jeweils die Mitschnitte und Protokolle von insgesamt 630 Stunden Gesprächen, die Schwan 2001 und 2002 mit Kohl in dessen Haus in Oggersheim geführt hatte. Sie hatten Schwan zur Abfassung der bereits früher erschienenen Kohl-Memoiren gedient.
Nach seinem schweren Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit an der Biografie unterbrechen. Im März 2009 kündigte er die Zusammenarbeit mit Schwan auf. In einem ersten Rechtsstreit erzwang Kohl dann im Dezember 2013 vor dem Landgericht Köln die Herausgabe der Originaltonbänder mit den Gesprächsmitschnitten. Auch das OLG Köln sprach Kohl im August 2014 die Bänder zu. Dagegen legte Schwan Revision beim Bundesgerichtshof ein, der sich im Juli mit dem Fall befassen wird.
Zudem ist beim Landgericht Köln eine weitere Klage Kohls anhängig. Darin fordert der Altkanzler von Schwan die Herausgabe von Abschriften und Kopien der Tonbänder.