08. Mrz 2015

Helmut-Kohl-Zitate wieder vor Gericht

Altkanzler gegen Ex-Ghostwriter Schwan | auf mz-web.de

Nächste Runde in der Causa Kohl gegen Schwan: Der Altkanzler will erreichen, dass der Bestseller-Autor keine pikanten Zitate über andere Politiker mehr verbreiten darf. Doch das will sich Schwan nicht verbieten lassen. Nun sind wieder die Richter am Zug.

KÖLN: Ein umstrittener Bestseller mit brisanten Aussagen des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl beschäftigt am Dienstag einmal mehr die Justiz. Das Oberlandesgericht Köln befasst sich in zweiter Instanz mit dem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ von Heribert Schwan und Tilman Jens. Das Landgericht Köln hatte im November die weitere Auslieferung verboten. Die Richter urteilten, dass Schwan die meisten von 115 umstrittenen Zitaten des Altkanzlers nicht mehr verwenden darf.

Gegen diese Entscheidung haben beide Seiten Berufung eingelegt. Die beiden Autoren und der Heyne-Verlag wollen, dass die Zitate wieder freigegeben werden. Kohl will für ausnahmslos alle 115 Zitate ein Verbot durchsetzen. Mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts ist am Dienstag noch nicht zu rechnen. Der Vorsitzende Richter Andreas Zingsheim wird voraussichtlich aber deutlich machen, wie die Kammer die Lage rechtlich einschätzt und zu welcher Entscheidung sie tendiert.

Skandalträchtig

Das Buch beruht zum großen Teil auf Kassetten, die Kohl in den Jahren 2001 und 2002 mehr als 600 Stunden lang für seine Memoiren besprochen hatte. Diese Memoiren wurden anschließend von Schwan als Ghostwriter abgefasst. Später kam es zwischen Kohl und Schwan zum Zerwürfnis. Ohne Kohls Genehmigung veröffentlichte Schwan zusammen mit Tilman Jens seinen skandalträchtigen Bestseller, gespickt mit Zitaten, die von Kohl nicht zur Veröffentlichung freigegeben worden waren.