Am Dienstag dieser Woche verhandelt das Oberlandesgericht Köln darüber, ob einzelne Passagen des Buchs "Vermächtnis" von Heribert Schwan und Tilman Jens, erschienen im Heyne Verlag, weiterhin verboten bleiben. In seinem Urteil vom 13. November 2014 hatte das Landgericht Köln bekanntlich zahlreiche Passagen des Buchs "Vermächtnis" und Heribert Schwan und Tilman Jens einstweilen untersagt. Dagegen hat Helmut Kohl Berufung eingelegt, ihm gingen die Verbote einzelner Tonbandmitschnitte nicht weit genug. Ebenfalls Berufung eingelegt haben Verlag und Autoren. Sie sind der Ansicht, dass alle Zitate aufgrund überwiegenden öffentlichen Interesses veröffentlicht werden dürfen.
Das Landgericht hatte bekanntlich trotz Fehlens eines direkten Vertrages zwischen Heribert Schwan und Helmut Kohl über die damalige Ghostwritertätigkeit für die Autobiographie Kohls ein angeblich stillschweigendes Auftragsverhältnis zwischen Kohl und Schwan angenommen. Hieraus, so das Landgericht weiter, habe sich eine ebenfalls stillschweigende Vertraulichkeitsvereinbarung ergeben. Dagegen habe Heribert Schwan durch die aktuelle Veröffentlichung verstoßen.
Der Heyne Verlag und die Autoren sind zuversichtlich, dass diese Begründung des Verbotsurteils vom Berufungsgericht als nicht tragfähig angesehen und deshalb das erstinstanzliche Urteil keinen Bestand haben wird. Aus allen vorliegenden Informationen, so Heyne Justiziar Rainer Dresen, ergebe sich, dass Helmut Kohl und seine damaligen Anwälte jederzeit eine ausdrückliche Vertraulichkeitsabrede mit Heribert Schwan zu den Tonbandmitschnitten hätten treffen können. Über all die Jahre der Zusammenarbeit hinaus ist dies nicht geschehen, auch nicht bei der ausdrücklichen Vertragsauflösung des Ghostwritervertrages im Jahre 2009. Diesen Umstand zu heilen ist aber nicht Aufgabe der Gerichte.
München,9-3-2015